

Regierung gegen Abzug der Prämien bei den Steuern

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Die Prämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen gehörten grundsätzlich zu den steuerlich nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion von Nicole Müller-Boder (SVP) fest.
Der Pauschalabzug für die Prämien der obligatorischen Grundversicherung sowie für Zinsen von Sparkapitalien stelle eine steuersystematische Ausnahme dar und sei sozialpolitisch begründet. Der heutige Pauschalabzug sei aus der Sicht der Steuerpflichtigen und der Steuerbehörde einfach.
Die Steuerzahler müssten keine Belege für die Krankenkassenprämien einreichen. Der Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen beträgt 4000 Franken für für verheiratete Personen und für die übrigen Steuerpflichtigen 2000 Franken.
Ein unlimitierter Abzug für die Prämien der obligatorischen Krankenkasse wäre gemäss Regierungsrat auch vom Gerechtigkeitsgedanken her und aus volkswirtschaftlicher Sicht fragwürdig. Könnten die Prämien unlimitiert zum Abzug gebracht werden, würde der Staat damit faktisch die Wahl von teuren Krankenkassen und tiefen Franchisen unterstützen.
Bestehende Anreize, möglichst kostengünstige Prämienmodelle zu wählen, würden unterlaufen, wie der Regierungsrat weiter schreibt. Die betragsmässige Limitierung des Versicherungsprämien- und Sparzinsenabzugs beim Bund und in allen Kantonen sei auch aus dieser Optik sinnvoll.
Ausfälle in Millionenhöhe
Der Regierungsrat führt ebenfalls finanzielle Überlegungen an. Wenn statt des Pauschalabzugs bei den Steuern die gesamten Prämien abgezogen werden, so würde der Kanton pro Jahr 74 Millionen und die Gemeinden 70 Millionen Franken weniger Steuern pro Jahr einnehmen.
Pauschalabzüge für sonstige Versicherungsprämien und Sparzinsen von 1000 Franken für Verheiratete und 500 Franken für Alleinstehende würden pro Jahr zu Mindereinnahmen für den Kanton von 22 Millionen und für die Gemeinden von 21 Millionen Franken führen. Gesamtausfälle für Kanton und Gemeinden von insgesamt 187 Millionen Franken pro Jahr seien «nicht verantwortbar», hält der Regierungsrat fest.
Politischer Dauerbrenner
Grossrätin Müller-Boder begründete die Forderung in ihrer Motion damit, die Krankenkassenprämien machten bei vielen Haushaltungen einen immensen Anteil der laufenden Kosten aus. Diese würden die Kaufkraft der Aargauerinnen und Aargauer minimieren.
Es mache auch aus volkswirtschaftlicher Sicht durchaus Sinn, die Bürger steuerlich zu entlasten. Die Bürger würden heute Einkommen versteuern, dass sie gar nicht hätten.
Das Thema des Pauschalabzugs der Prämien war im Aargau bereits vor vor neun Jahren politisch diskutiert worden. Der Grosse Rat lehnte ein Postulat der SVP-Fraktion im Oktober 2009 mit 77 zu 48 Stimmen ab. Die Fraktion wollte erreichen, dass die tatsächlichen Krankenkassenprämien vollumfänglich von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden können.