

Quartierplan Ringstrasse

Die Stadt beabsichtigt am Standort Sportplatz Ringstrasse eine neue Schulanlage zu realisieren. Gemäss dem Generellen Gestaltungsplan der Stadt besteht im Gebiet die Pflicht, eine Quartierplanung durchzuführen. Der Perimeter ergibt sich aufgrund des planungspflichtigen Gebiets. Zudem wird der Perimeter aufgrund der funktionalen Verknüpfung des Standorts Herold mit dem Standort Sportplatz Ringstrasse, über die Ringstrasse und den Schulhausstandort Herold erweitert. Folgende Parzellen (Parzellennummern) befinden sich im vorgesehenen Quartierplanperimeter: 4258, 2725, 3920, 3921, 3931, 3919, 3892, 3845, 3812, 3747, teilweise 3348 und teilweise 1312. Der Planungszweck ist die Ausarbeitung eines Quartierplans zur Regelung der Gestaltung und der Erschliessung der öffentlichen Nutzung.
Der Einleitungsplan mit dem Quartierplan-Perimeter liegt ab der Publikation vom 11. Januar 2019 während 30 Tagen im Stadthaus, Masanserstrasse 2, Empfang Departement Bau Planung Umwelt (1. Obergeschoss) öffentlich auf. Die öffentliche Auflage erfolgt gemäss Art. 16 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO). Gegen die Einleitung des amtlichen Quartierplanverfahrens und dessen räumliche Abgrenzung können Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht legitimiert sind, innert 30 Tagen bei den Hochbaudiensten der Stadt Chur schriftlich Einsprache erheben.