

Prämienverbilligungen fürs kommende Jahr

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Richtprämien 2019
Die Richtprämie für die Krankenkassenverbilligung wird jährlich durch den Regierungsrat festlegt. Die Richtprämien für Erwachsene, junge Erwachsene und Kinder entsprechen dem Durchschnittswert der jeweils zehn günstigsten Prämien im Kanton Aargau für HMO- oder Hausarztversicherungsmodelle. Zudem wird die prognostizierte Prämiensteigerung für die entsprechenden Versicherungsmodelle hinzugerechnet. Die Richtprämien gemäss § 5 KVGG und § 3 Abs. 1 V KVGG betragen für das Jahr 2019: Für Erwachsene CHF 4'540.00, für junge Erwachsene CHF 4'210.00 und für Kinder CHF 980.00.
Prämienverbilligung 2019
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2019 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2016 nötig.
So gehen Sie vor, wenn Sie die Prämienverbilligung 2019 beantragen möchten:
· Codebestellung: Von Mai bis und mit Juli 2018 führt die SVA Aargau den automatischen Codeversand an die potenziell Anspruchsberechtigten durch. Sollten Sie bis Ende Juli 2018 keinen Code erhalten haben, können Sie ab August 2018 online einen Code bestellen. Die Frist zur Antragsstellung für die Prämienverbilligung 2019 läuft bis Ende 2018.
· Online-Antrag stellen: Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln.
Bei Fragen hilft Ihnen die SVA-Gemeindezweigstelle oder die Gemeindekanzlei gerne weiter.
-Medienmitteilung der Gemeinde Rottenschwil