Die Aufhebung des öffentlichen Fussweges auf den Parzellen 140 und 141 wurde durch die Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt verfügt.

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Dadurch darf der Weg zwischen der Hinterfeldstrasse und der Hauptstrasse durch die Öffentlichkeit nicht mehr benutzt werden.

Symbolbild - Keystone
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