Die elektronische Meldung von Weg-, Zu- und Umzug (eUmzug) zählt zu den von der Bevölkerung am meisten nachgefragten E-Government-c.
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Der Gemeinderat hat beschlossen, das Projekt „eUmzugSG“ im Rahmen von „eUmzugCH“ zu unterstützen und den Einwohne­rinnen und Einwohnern somit den elektronischen Zu-, Weg- und Umzug zu ermöglichen. Das Projekt kann nur erfolgreich sein und einen Mehrwert für die Bevöl­kerung erzielen, wenn alle Gemeinden im Kanton mit­machen.

Die Einwohnerinnen und Einwohner können zeitunab­hängig (7 Tage und 24 Stunden) eine Umzugsmeldung an die Gemeinde tätigen, womit der Behördengang entfällt. Die Hoheit der Gemeinde bleibt unangetastet. Sie ist nach wie vor verantwortlich für die Führung des Einwohnerregisters. Die Wegzugs-/Zuzugs- bzw. Um­zugsmeldung (innerhalb der Gemeinde) wird lediglich über einen anderen Kanal übermittelt.

Die jährlichen Betriebskosten für die Gemeinde Ober­büren von Fr. 1'016.45 setzen sich aus einem Sockel­beitrag von Fr. 493.50 sowie einem Beitrag von Fr. 522.95 (12 Rp. pro Einwohner) zusammen. Die jährlich wiederkehrenden Betriebskosten werden ins Budget 2019 aufgenommen. eUmzugCH als strategisches E-Government Projekt des Bundes soll bis Ende 2019 schweizweit umgesetzt sein.

-Mitteilung der Gemeinde Oberbüren

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