Die Schaffhauser Regierung muss die Regelung zum Abzug für Mehrkosten bei auswärtiger Verpflegung überprüfen.
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Der Kantonsrat hat ein Postulat mit der entsprechenden Forderung am Montag klar überwiesen. Die aktuelle kantonale Regelung sei nicht zeitgemäss, wurde argumentiert.

"Die Lebensverhältnisse haben sich stark verändert», begründete die Postulantin Corinne Ullmann (SVP) ihren Vorstoss. Die heutige Regelung gehe davon aus, dass der berufstätige Ehemann über Mittag für ein warmes Essen zum Kreis der Familie stosse. Dies sei aber längst nicht mehr so. «Das Mittagessen hat an Bedeutung verloren, manche gehen lieber an die frische Luft oder ins Fitnessstudio.«

Es brauche deshalb die Möglichkeit für einen generellen Abzug für die Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung für alle, sagte die SVP-Kantonsrätin. Ein Grossteil des Parlaments unterstützte die Postulantin. Mit 39 zu 13 stimmen wurde der Vorstoss für erheblich erklärt.

Die SP etwa bezeichnete die geltende Regelung als «bürokratisches Monster», das der Bund geboren habe. «Es gehört abgeschafft», sagte Matthias Freivogel. Und Jürg Tanner betonte, dass die Leute heute am Abend daheim essen und sich über Mittag nur ganz kurz verpflegen würden. «Den Abzug ganz abzuschaffen, wäre deshalb noch gescheiter», sagte er.

Ins gleiche Horn blies zwar die FDP - sie lehnte den Vorstoss aber ab. Das Ziel eines generellen Abzugs sei gar nicht umsetzbar, sagte Christian Heydecker. «Das Bundesrecht lässt dies nicht zu.« Konsequent wäre nur eine Abschaffung, sagte der FDP-Kantonsrat. Schaffhausen habe aber eine vergleichsweise liberale Regelung.

Schaffhausen ist restriktiver

Anderer Meinung war die Finanzdirektorin Cornelia Stamm Hurter (SVP), die sich bereit zeigte, das Postulat entgegenzunehmen. Man habe bei den anderen Kantonen nachgefragt und gesehen, dass die Schaffhauser Regelung relativ restriktiv sei, sagte sie. «Ich bin dafür, das andere Varianten geprüft und berechnet werden müssen.«

Abzüge für die auswärtige Verpflegung können nach dem geltenden Bundesrecht nur dann gemacht werden, wenn der Arbeitsweg zu lang und die Mittagspause deshalb zu kurz ist, um daheim zu essen. «Sie müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen», erklärte die Finanzdirektorin.

Der Kanton müsse sich an das Steuerharmonisierungsgesetz halten, dieses gebe die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, sagte Stamm Hurter. Unterschiede bestehe in den verschiedenen Kantonen bei der festgelegten Länge des Arbeitsweges oder der Dauer der Mittagspause.

Im Kanton Schaffhausen gilt: «Es ist in der Regel zumutbar, sich zu Hause zu verpflegen, wenn die Mittagspause daheim mindesten 45 Minuten (wird selbst gekocht: 75 Minuten) beträgt, sofern der Zeitaufwand mit dem öffentlichen Verkehrsmittel nicht grösser ist als die Aufenthaltsdauer zu Hause.«

Sie wolle sich nach Möglichkeiten dafür einsetzen, dass die Vorgaben zur Aufenthaltsdauer zu Hause und zur Länge des Arbeitsweges angepasst werden können, sagte Stamm-Hurter. Die Praxis müsse den heutigen Lebensverhältnissen angepasst werden, zeigte sich auch GLP/EVP und die Fraktion von AL und Grünen überzeugt.

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