Kantonsrat stimmt Wasserbaugesetz zu

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Die Gemeinden werden mit 21 Millionen Franken entlastet.
Mit der Gesetzesrevision werden die Gemeindeaufgaben, der Gewässerunterhalt, an den Kanton übertragen. Neu müssen die Gemeinden auch keine Gemeindebeiträge mehr an wasserbauliche Massnahmen mehr leisten.
Klar ist, dass der Kanton die finanzielle Mehrbelastung kompensieren will, und zwar im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform 2018. Weil diese umstritten und noch nicht beschlossen ist, wird die zweite Lesung des Wasserbaugesetzes erst dann durchgeführt, wenn diesbezüglich mehr Klarheit herrscht.
Das revidierte Wasserbaugesetz setzt aber auch einen Paradigmenwechsel fest. Der Hochwasserschutz soll nicht mehr in erster Linie durch den Wasserbau, sondern durch den Unterhalt der Gewässer und durch raumplanerische Massnahmen erreicht werden.