Die Kantonsapotheke Zürich (KAZ) ist in Zukunft nicht mehr Teil der kantonalen Verwaltung. Sie wird als eigenständiger Betrieb in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft an das Universitätsspital Zürich übergehen. Der Regierungsrat hat die Vorlage dazu an den Kantonsrat überwiesen.
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Die Vorlage schreibt fest, dass die Aktienmehrheit dauerhaft beim Universitätsspital und damit bei einer dem Kanton gehörenden Institution verbleiben muss, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.

Die KAZ ist für die gesamte pharmazeutische Versorgung des Universitätsspitals und des Kantonsspitals Winterthur zuständig. Sie betreut aber auch zahlreiche weitere Spitäler und Kliniken pharmazeutisch und beliefert sie mit Spezialprodukten.

Ihre Aufgabe ist nicht nur Medikamente zu beschaffen, zu bewirtschaften und zu lagern. Sie stellt auch Arzneimittel her, die in dieser Form nicht, nicht mehr oder noch nicht auf dem freien Markt erhältlich sind.

Ausserdem fertigt sie, insbesondere für die Krebstherapie, Medikamente an, die individuell auf die Patientinnen und Patienten abgestimmt werden müssen. Auch nach ihrer Verselbständigung muss die KAZ Vorhalteleistungen für Katastrophen und Notfälle für den Kanton Zürich und seine Bevölkerung erbringen, wie es in der Mitteilung heisst.

Für die Mitarbeitenden entstehen durch die Umwandlung keine Nachteile. So dürfen die zentralen Anstellungsbedingungen während drei Jahren ab der Rechtsformänderung nicht zum Nachteil der Betroffenen verändert werden.

Eine Verschlechterung sei aber auch nach Ablauf der Frist unwahrscheinlich, denn angesichts des Fachkräftemangels dürften sich die Anstellungsbedingungen eher zugunsten der Angestellten entwickeln, heisst es weiter.

-Mitteilung der SDA (mba)

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