Um den öffentlichen Verkehr zu finanzieren, will die Luzerner Regierung dafür einen grösseren Teil der zweckgebundenen Mittel einsetzen können.
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Dazu soll jener Anteil reduziert werden, der für den Bau und Unterhalt der Kantonsstrassen vorgesehen ist.

Die Einnahmen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und die Verkehrssteuern im Kanton Luzern fliessen zweckgebunden in die Finanzierung der Strassen und des öffentlichen Verkehrs. Auf letzteren entfallen 25 Prozent, 65 Prozent stehen für die Kantons- und 10 Prozent für die Gemeindestrassen zur Verfügung.

Wegen zunehmender Kosten für die Businfrastruktur beantragt der Luzerner Regierungsrat dem Parlament, den ÖV-Anteil um fünf Prozent zu Lasten der Kantonsstrassen zu erhöhen, wie er am Mittwoch mitteilte. Bereits heute reichten die zweckgebundenen Mittel für den ÖV nicht aus, es brauche jährlich 25 Millionen Franken allgemeine Staatsgelder.

Mit der Rochade werde die allgemeinen Staatskasse um rund 6,3 Millionen Franken pro Jahr entlastet. Gemäss Prognosen des Strassenverkehrsamtes ist bei den Verkehrssteuern künftig mit einem Anstieg im Millionenbereich zu rechnen. Die vorübergehend entstehenden Mindererträge bei den Kantonsstrassen würden so innert weniger Jahren wieder ausgeglichen. Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer kommen weiterhin vollumfänglich dem Strassenbau zu.

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