Kanton soll nicht Steuern für Kirchen eintreiben

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Die von der Regierung vorgeschlagene Bestimmung zur Übertragung der Befugnisse sei kontrovers diskutiert worden, heisst es im am Freitag veröffentlichten Bericht der Wirtschafts- und Abgabenkommission. Die Auseinandersetzung sei nicht entlang der klassischen politischen Lager verlaufen.
Gegner der Änderung haben gemäss Bericht hauptsächlich staatspolitische Bedenken. Das Vorhaben würde dem Prinzip der Trennung von Kirche und Staat entgegenlaufen. Dass der Staat den Bezug von «Mitgliederbeiträgen» für andere Organisationen durchführen würde, werde zudem als problematisch erachtet.
Eine Kommissionsminderheit sieht im Vorhaben dagegen ein pragmatisches Vorgehen, das den Kirchen und Religionsgemeinschaften «sehr helfe». Der Mehraufwand für den Kanton werde zudem abgegolten.
Das Begehren der Kirche war erfolgt, weil die vom Kanton und der Kirchen genutzte Softwarelösung komplett erneuert werden muss. Weil Basel-Stadt einer der wenigen Kantone sei, der die Kirchensteuern nicht mit den ordentlichen Steuern erhebt, müsste bei der Software eine Individuallösung gefunden werden. Dies wäre gemäss Kirchen mit «erheblichen Kosten» verbunden.
Aus demselben Grund hatte auch die Gemeinde Bettingen den Kanton darum ersucht, künftig für sie ihre Steuern zu veranlagen und beziehen. Diese beantragte Änderung des Steuergesetzes - die Möglichkeit für Einwohnergemeinden, die Steuerveranlagungs- und Steuerbezugsbefugnissen dem Kanton zu übertragen - war in der Kommission unbestritten.