Kanton kann Sozialversicherungszentrum schaffen

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Durch die Schaffung des Sozialversicherungszentrums sollen Synergien genutzt, aber auch Kundennähe und Kundenfreundlichkeit gesteigert werden. Das neue Zentrum ist ein Ergebnis der sogenannten Organisationsentwicklung 2017, die mit einer Vielzahl von Massnahmen den Staatshaushalt um 40 Millionen Franken entlasten soll.
Die Regierung beziffert die Sparmöglichkeiten für die Jahre 2019 bis 2024 auf total 5,3 Millionen Franken, danach auf 4,8 Millionen Franken pro Jahr. Bund, Gemeinden und Kanton profitieren davon, letzter schätzungsweise mit rund einer Million Franken.
Das Sozialversicherungszentrum soll den Vollzug der AHV und der IV koordinieren und die obligatorische Arbeitslosenversicherung vollziehen. Es ist zudem zuständig für die Industrie- und Gewerbeaufsicht, die Prämienverbilligung oder die Ergänzungsleistungen.
Als oberste Organe des Sozialversicherungszentrums sollen ein Verwaltungsrat, eine Geschäftsleitung und eine Revisionsstelle eingesetzt werden. Grösster Diskussionspunkt im Kantonsrat war der Verwaltungsrat.
Es ging dabei etwa um die minimale Grösse des Verwaltungsrates, die Frage einer Altersbeschränkung und die Frage, ob der Gesundheitsdirektor Einsitz nehmen müsse. Das Parlament entschied sich klar für die flexible Lösungen des Regierungsrates.
-Mitteilung der Stadt Luzern (mis)