

In Zweckverbänden gilt künftig das Mehrfachstimmrecht

Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
- Schreiben auch Sie einen Beitrag!
Der Solothurner Kantonsrat hat am Mittwoch nicht ohne kritische Stimmen, aber mit der erforderlichen Zweidrittelsmehrheit, das Gemeindegesetz abgeändert.
Jeder Zweckverband könne mittels Statutenänderung selber entscheiden, ob er für sich das Mehrfachstimmrecht einführen wolle, sagte Kommissionssprecherin Verena Meyer (FDP), die mit ihrem vom Kantonsrat im Frühling überwiesenen Auftrag die Sache angestossen hatte. Der Kanton Bern kenne die Mehrfachstimmvertretung schon lange.
Opposition dagegen kam vor allem von Seiten der SP, die grossmehrheitlich gegen die Vorlage war. Die Delegierten sollten nicht einfach nur auf Befehl ihrer Gemeinde agieren, sondern selber ihre Meinung einbringen, meinte die Fraktionssprecherin. Die Vorlage weise diktatorische Elemente auf und sei undemokratisch, sagte eine andere SP-Vertreterin.
Hinter der Vorlage aus ihren eigenen Reihen stand die FDP. Die Gemeinden hätten oft Mühe, Delegierte zu finden und diese hätten oft keine Ahnung, begründete der Sprecher die Zustimmung. Alle anderen Fraktionen waren ebenfalls dafür, aber nur grossmehrheitlich.
Mit der Einführung des Mehrfachstimmrechtes wird eine Ausnahmesituation geschaffen. Das Gesetz über die politischen Rechte geht sonst vom Kopfstimmrecht aus. In Analogie zum Gemeindeparlament wurde das Kopfstimmrecht bisher auch für Delegiertenversammlungen von Zweckverbänden angewendet.
Der Vorlage wurde mit 67 zu 24 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt. Das Quorum für die Zweidrittelsmehrheit betrug 62 Stimmen.