

Bantiger
Gemeinderat legt Teilrevision Baureglement und Zonenplan öffentlich auf
Der Gemeinderat Stettlen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9.6.1985 die Teilrevision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage.

Das Wichtigste in Kürze
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Es handelt sich dabei primär um die Anpassung der bestehenden Planungsinstrumente an die interkantonale Harmonisierung der Begriffe (IVHB/BMBV) sowie an die neuen Bestimmungen des Gesetzes über Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG).
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. September 2018 bis 12. Oktober 2018, in der Bauverwaltung Stettlen öffentlich auf; sie sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Stettlen einzureichen.
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