

Gemeinderat geht Revision der Rahmennutzungsplanung an

Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
- Schreiben auch Sie einen Beitrag!
Das neue Planungs- und Baugesetz ist seit 1. Oktober 2017 in Vollzug. Es gibt den Gemeinden 10 Jahre Zeit, ihre Rahmennutzungsplanungen, bestehend aus Zonenplan und Baureglement, innert 10 Jahren an das neue Recht anzupassen. Bis dahin gelten die bisherigen Gemeinderegelungen weiter. Augenfälligste Änderungen sind der Wegfall der Ausnützungsziffer und des grossen Grenzabstandes.
Es ist dem Gemeinderat ein Anliegen, das neue Recht so schnell als möglich auf Gemeindeebene zu übernehmen. Kernpunkte der Revision werden aber nicht einzig der Zonenplan und das Baureglement sein, sondern insbesondere auch die Auseinandersetzung mit der Siedlungsentwicklung nach innen. Die Ausnützungsziffer und der grosse Grenzabstand können nicht ohne Begleitmassnahmen einfach gestrichen werden. Die Auswirkungen auf bestehende Siedlungsstrukturen, beispielsweise in heutigen Einfamilienhausquartieren, können enorm sein. Das neue Recht lässt Bauvolumen zu, die das aktuelle um ein Vielfaches übersteigen. Nebst einem Raumplaner zieht der Gemeinderat deshalb auch einen Städteplaner bei. Die eingesetzte Planungsgruppe wird ihre Arbeit im Mai aufnehmen. Sie wird auf der eben erst abgeschlossenen Gesamtrevision der Ortsplanung aufbauen.
-Mitteilung der Gemeinde Goldach