

Gemeinderat antwortet auf zwei Petitionen zur Lichtsignalanlage
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Der Gemeinderat zeigt auf, weshalb die Eröffnung des Ostast und die verkehrlich-flankierenden Massnahmen (vfM) nicht voneinander getrennt betrachtet werden können, wenn eine Entlastung der Quartiere vom Durchgangsverkehr nachhaltig erreicht werden will. Er erläutert, warum die Grundlage der vfM nicht zufällig ein fundiert und in regionaler Koordi-nation erarbeiteter Richtplan ist und dass dem Gemeinderat der Schutz der Quartiere ein wichtiges Anliegen ist.
Der Richtplan sieht im konkreten Fall vor, dass auf der Achse zwischen Orpund- und Kreuz-platz mit der Eröffnung des Ostast A5 eine Reduktion der Verkehrsbelastung um 40% anzu-streben ist. Das Verkehrsaufkommen auf der zur Diskussion stehenden Achse ist nach der Eröffnung des Ostast A5 um ca. 30% gesunken. Allerdings war eine gewisse Zeit nach der Eröffnung des Ostast bereits wieder eine Rückverlagerung des Verkehrs zu beobachten. Erst mit der Einführung der Verkehrsmassnahme wurde das Ziel des Richtplans erreicht und dürf-te – so die heutige Einschätzung –auch längerfristig gehalten werden können. Dies zeigt nach Auffassung des Gemeinderates klar, dass eine nachhaltige Reduktion der Verkehrsbe-lastung im Quartier nicht allein mit der Eröffnung der Autobahn zu erreichen ist.
Während für den Durchgangsverkehr, sowie für den Quell- und Zielverkehr die schnellere Verbindung über die Autobahn zur Verfügung steht, sind die Kapazitäten in der Unterführung mit der Lichtsignalanlage für den Verkehr zwischen den Quartieren ausreichend, weshalb der Gemeinderat an der Massnahme mit ihren positiven Effekten für die Quartierbewohnerinnen und -bewohner festhält. Der Gemeinderat hält sodann auch fest, dass es offenbar anhalten-der Anstrengungen bedarf, um der Bevölkerung Sinn und Zweck der vfM im Allgemeinen so-wie im konkreten Fall zu erklären und verständlich zu machen.
-Medienmitteilung der Stadt Biel
