

Gemeinde rüstet Bildungssystem auf

Der Gemeinderat Horgen hat sich bereits im November 2018 mit den Aufgabenstellungen auseinandergesetzt, die Horgen in den nächsten Jahren beschäftigen werden. Aus der Vielzahl von Themen hat der Gemeinderat fünf externe Legislaturziele (Schwerpunktziele) definiert und bereits Ende 2018 kommuniziert.
Die Standortförderung Zimmerberg-Sihltal setzt auf Bildung und Forschung im Bezirk Horgen. Mit dem Bildungszentrum Zürichsee – als Beispiel – trägt der Bezirkshauptort massgebend zur Aus- und Weiterbildung bei. Die Gesamtsanierung der Berufsschule mit einer Kreditsumme von über 74 Mio. Franken soll bis zirka Ende 2021 abgeschlossen sein.
Schule 2030
Auch die Gemeinde Horgen ihrerseits nimmt den Bsildungsauftrag ernt. Eltern sollen sich darauf freuen, dass ihre Kinder eine gute Ausbildung erhalten. Dafür braucht es auf Stufe Gemeinde eine starke und gut strukturierte Schule. Gut 300 Lehrpersonen sind für die Ausbildung der rund 2250 Schülerinnen und Schüler in Horgen verantwortlich. Unter dieser Prämisse hat der Gemeinderat folgendes strategisches Ziel formuliert:
"Wir haben von der Vision Schule 2030 ein klares Bild und wissen, wie wir diese Vision umsetzen. Anspruchsgruppen werden in den Prozess einbezogen."
Die Schulpflege hat unter Leitung der Schulpräsidentin (und zugleich Gemeinderätin Ressort Bildung) die Planung der Legislatur 2018 bis 2022 an die Hand genommen. An der Klausurtagung der gesamten Schulführung vom 17./18. Januar 2019 sind die Legislaturziele erarbeitet und vor den Sportferien verabschiedet worden.
Die Schulpflege hat neben dem vom Gemeinderat formulierten Ziel drei weitere strategische Ziele verabschiedet. Sie lauten:
Tragfähige Schule:
Ziel: Die Schule Horgen bietet allen ein motivierendes Lern- und Arbeitsfeld mit attraktiven Strukturen, notwendigen Ressourcen und einem Fokus auf Prävention.
Massnahmen: Die Schulpflege setzt eine Projektgruppe "Tragfähige Schule" ein, welche ein Konzept zur tragfähigen Schule erstellt. Sie setzt weiter eine Projektgruppe "Organisationsstruktur" ein, welche die Organisationsstruktur der Schulführung überarbeitet. Neben der Überprüfung der Schulorganisation (Schuleinheiten) will die Schulpflege die Reorganisation ihrer Strukturen (z.B. Einführung eines Rektorats) an die Hand nehmen.
Schulraumentwicklung:
Ziel: Die Schule Horgen verfügt über eine bedürfnisorientierte und nachhaltige Schulraumplanung, die ihrer pädagogischen Ausrichtung entspricht und eine flexible Nutzung zulässt.
Massnahme: Die Schulpflege setzt eine Projektgruppe "Schulraumentwicklung" ein, welche durch eine externe Fachperson begleitet wird. Dabei steht die kurzfristige, mittelfristige und langfristige Realisierung von Schulraum im Vordergrund, basierend auf der Grundlage ihres noch zu verabschiedenden pädagogischen Konzepts (z.B. Standort Oberstufenzentrum, Unterrichtsformen, Gesamtschule, Tagesschulen, Tagesstrukturen usw.).
Betreuung:
Ziel: Die Schule ist ein attraktiver und kindgerechter Begegnungsort und Lernraum. Sie bietet zeitgemässe Tagesstrukturen für alle Schülerinnen und Schüler.
Massnahme: Die Schulpflege setzt für die Umsetzung dieses Legislaturzieles eine Projektgruppe "Betreuung" ein. Die Projektgruppe klärt unter anderem den Bedarf für die Tagesbetreuung an der Schule und Vorschule ab und definiert das Verständnis "zeitgemässe, zukünftige Tagesstrukturen". Im Weiteren bietet sie kurzfristige Tagesstrukturen in allen Schuleinheiten an und setzt sich dabei mit der Frage der schulfreien Nachmittage an der Schule Horgen auseinander. Die Schulpflege strebt langfristig die Schaffung von zeitgemässen Tagesstrukturen an unter Berücksichtigung der Vision Schule und des pädagogischen Konzepts.
Weitere vier externe Legislaturziele (Berichterstattung im November 2018)
Nebst dem Finanzhaushalt, welcher sich nach den Bedürfnissen und den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Horgen richten soll, will der Gemeinderat bereits im laufenden Jahr das Projekt "Revision Gemeindeordnung" lancieren. Die künftige politische Organisation der Gemeinde Horgen soll auf Basis eines Mitwirkungsverfahrens festgelegt und die Totalrevision der Gemeindeordnung (GO) auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt werden. Der Gemeinderat will im Rahmen einer Orientierungsversammlung im Juni 2019 über das Vorgehen und die Kernthemen der Revision der bedeutendsten rechtlichen Grundlage der Gemeinde Horgen informieren.
Weitere Zielsetzungen beinhalten die Projekte "Horgen 2030" und "Zukunft Schwimmbäder". Unter dem Projektnamen "Horgen 2030" werden auf Basis eines breiten Mitwirkungsverfahrens Visionen und Handlungsziele für die Gestaltung und Entwicklung unseres Dorfes und das Zusammenleben in Zukunft erarbeitet, definiert und deren Umsetzung politisch eingeleitet. Dabei sind drei Teilprojekte vorgesehen:
- Gesellschaftspolitik (Jugendpolitik inkl. Kinderpolitik, Familienpolitik und Alters- und Gesundheitspolitik)
- Umweltpolitik (Energiepolitik und Mobilität)
- Räumliche Entwicklung (Siedlungsgestaltung und Zentrumsentwicklung)
Bezüglich der "Zukunft Schwimmbäder" erfolgt eine vollumfängliche Klärung in Bezug auf die benötigte Wasserfläche und den Ausbaustandard eines neuen Hallenbades sowie den Umgang mit nicht mehr benötigten Infrastrukturen.
Parallel dazu werden zahlreiche interne Legislaturziele und Themen in enger Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung angegangen.
Der Gemeinderat wird im jährlichen Rechenschaftsbericht über die Zielerreichung orientieren, erstmals im Frühjahr 2019 im Hinblick auf die Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2019.