Ab 1. März 2019 werden für die Entsorgung des Hauskehrichts offizielle Maurmer Kehrichtsäcke eingeführt.
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Für diese gelten dieselben Preise wie heute für die Abfallmarken, was effektiv eine Gebührensenkung bedeutet. Die Säcke sind vorteilhaft bezüglich Handhabung, Nachhaltigkeit sowie Kontrollen.

Seit der Einführung der Sackgebühr 1993 werden in der Gemeinde Maur für die Frankierung der Abfallsäcke farbige Vignetten verwendet. Seither haben sich schweizweit die farbigen Gebührensäcke in den Gemeinden und Kehrichtregionen durchgesetzt. Diese weisen Vorteile für die Konsumenten auf, weil die Beschaffung und das Kleben der Vignetten entfallen und die korrekte Gebühr im Kaufpreis enthalten ist. Das Anbringen der Marken geht nicht vergessen und es können sich auch keine Gebührenmarken infolge Nässe oder Kälte ablösen. Das System ist weitgehend „selbstkontrollierend“. Es ist auf ersten Blick erkennbar, ob die nötige Gebühr entrichtet wurde. Deshalb sind weniger und insbesondere weniger aufwändige amtliche Kontrollen nötig.

Die vorgesehenen Säcke sind umweltschonender als die handelsüblichen Kehrichtsäcke, weil sie einen hohen Recycling-Materialanteil von 80% aufweisen. Bezüglich Reissfestigkeit entsprechen sie dennoch den Qualitätsstandards des Schweizerischen Städteverbands (OKS) und weisen Umweltzertifizierungen auf.

Die Kehrichtsäcke werden wie bisher die Gebührenmarken über den Detailhandel vertrieben. Eine 10er-Rolle Kehrichtsäcke hat ab 1. März 2019 den gleichen Preis, wie er heute für die gleiche Anzahl Abfallmarken gilt:

17 Liter: CHF 6.50 (CHF 0.65 pro Sack)

35 Liter CHF 13.00 (CHF 1.30 pro Sack)

60 Liter: CHF 26.00 (CHF 2.60 pro Sack)

110 Liter: CHF 39.00 (CHF 3.90 pro Sack, Verkauf in 5er Rollen à CHF 19.50)

Für die Entsorgung von Sperrgut und Grüngut werden auch in Zukunft Gebührenmarken benötigt. Das bedeutet, dass alle bisherigen Kehrichtgebührenmarken nach der Einführung der Gebührensäcke für die Entsorgung von Sperrgut weiter verwendet werden können. Sie verlieren also nicht ihre Gültigkeit. Für die Einführung der Gebührensäcke wird eine Übergangsfrist von sechs Monaten angesetzt Mit Gebührenmarken frankierte schwarze oder graue Säcke werden also noch bis zum 31. August 2019 abgeführt.

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