

Es ist Zeit, Bäume und Sträucher zurückzuschneiden

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So helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden. Einhängende Äste von Bäumen und Hecken behindern oft die Sicht und können zu gefährlichen Verkehrsunfällen mit bösem Erwachen für die Unfallbetroffenen und im Haftungsfall für die Grundeigentümer werden.
Gemäss Strassengesetz sind die Grundeigentümer verpflichtet, den Fahrbahn- und Trottoirbereich von einhängenden Ästen und ausladenden Hecken freizuhalten. Ebenfalls sind Sträucher und Bäume im Sichtbereich von Einmündungen, Kreuzungen und Zufahrten sowie bei Beleuchtungen zurückzuschneiden. Die lichte Höhe ab Boden beträgt 4.5 m im Fahrbahnbereich und 2.5 m bei Trottoirs. In Einmündungsbereichen und Kreuzungen sollen Sträucher und Hecken nicht höher als 60 cm sein, damit die Sicht für Verkehrsteilnehmer nicht behindert wird.
Die Grundeigentümer sind im Interesse der Verkehrssicherheit und Abwendung von Haftungsfragen gebeten, den notwendigen Baum- und Strauchschnitt im Herbst durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis und Ihre Mithilfe.