

Ersatz der drei Wohnpavillons für Asylsuchende - Öffentliche Auflage des Baugesuches

Die erste Wohneinheit für Asylsuchende wurde im Jahr 1989 als Provisorium erstellt. Im Jahr 1991 musste diese um zwei zusätzliche Wohneinheiten erweitert werden. Alle drei Wohneinheiten sind heute erneuerungsbedürftig und entsprechen in Bezug auf die Wärmedämmung und den Elektroöfen den heutigen Energievorschriften bei weitem nicht mehr. Die Wohnpavillons sind nach mehr als 25 Jahren Nutzungsdauer in einem desolaten Zustand. Es treten häufig Wasserschäden durch eindringendes Regenwasser auf, die Wände und die Wärmedämmung sind teilweise nass und der Fussboden ist an mehreren Stellen durchgebrochen. Im Hinblick auf den anstehenden Ersatz der bestehenden Pavillons ist in den letzten Jahren nur noch der allernötigste Unterhalt ausgeführt worden. Die drei Pavilloneinheiten für die Asylsuchenden müssen nun ersetzt werden. Die Gemeindeversammlung vom 16. November 2018 hat dem Kredit über CHF 480'000 für den Ersatz zugestimmt.
Auf Grund des Submissionsergebnisses hat der Gemeinderat der Firma Frutiger AG, Uetendorf, den entsprechenden Auftrag erteilt. Es sind am gleichen Standort wieder drei Wohneinheiten vorgesehen, die je einen Sozialbereich (Küche/Aufenthalts-/Essraum sowie Nassraum) und zwei separate Schlafräume für je 4 Personen beinhalten. Mit den neuen Wohnpavillons als Unterkunft für Asylsuchende wird eine Grundabdeckung für ca. 24 Personen realisiert.
Die Pavillons sollen im Sommer 2019 ersetzt werden. Zwischen der Demontage und der Montage der Wohnpavillons müssen die Fundamente sowie die Werkleitungen gemäss den Angaben des Lieferanten erstellt oder angepasst werden.