Die Gemeinderäte Wynigen und Seeberg haben im Sommer 2017 entschieden, eine gemeinsame Überprüfung der Organisation Schülertransport vorzunehmen. Auf Antrag der Arbeitsgruppe haben die Gemeinderäte von Wynigen, Seeberg und Rumendingen eine gemeindeübergreifende Regelung für den Schülertransport und die Zumutbarkeit der Schulwegdistanzen beschlossen.
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Im Jahr 2013 haben die Gemeinden Wynigen, Seeberg und Rumendingen den organisatorischen Schulzusammenschluss beschlossen, wobei Wynigen die Aufgaben der Sitzgemeinde wahrnimmt. Die zusammengeführte Schule tritt seit dem 1. August 2014 als Schule Wynigen-Seeberg auf. Trotz dem Schulzusammenschluss haben die Gemeinden in einzelnen Bereichen ihre Eigenständigkeit behalten. Unter anderem ist die Organisation des Schülertransports bis heute Sache der einzelnen Vertragsgemeinden.

Die Rahmenbedingungen zur Organisation des Schülertransports haben sich in den letzten Jahren aufgrund der stetigen Entwicklung unserer Gesellschaft und Infrastruktur stark verändert. Im Rahmen der obligatorischen Schulpflicht sind die Gemeinden gefordert, die Bewältigung von unzumutbaren Schulwegen durch Schülerinnen und Schüler zu organisieren. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Schulwegen sind zahlreiche unterschiedliche Kriterien zu berücksichtigen.

Aufgrund ihrer teilweise weitläufigen Gemeindegebiete und ihren dezentral geführten Schulstandorten werden ländliche Gemeinden somit zunehmend vor grosse Herausforderungen gestellt. Sie haben die anspruchsvolle Aufgabe, den unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessen bestmöglich gerecht zu werden und für die Gemeinde langfristig finanziell tragbare Lösungen zu finden.

Im Rahmen der Überprüfung hat sich die Arbeitsgruppe unter anderem mit möglichen Synergien bei den Schülertransporten sowie Stundenplananpassungen für eine noch bessere Abstimmung mit dem Fahrplan des öffentlichen Verkehrs befasst. Es hat sich gezeigt, dass das entsprechende Potential dafür derzeit nicht vorhanden ist. Damit künftig mögliche Synergieeffekte auch weiterhin ausgeschöpft werden können, werden die Vertragsgemeinden der Schule Wynigen-Seeberg den Schülertransport in Zukunft untereinander koordinieren.

Die gemeinsame Regelung zum Schülertransport gilt ab 1. August 2018 und wird auf der Homepage der Schule Wynigen-Seeberg veröffentlicht. Die bisherigen Regelungen der Vertragsgemeinden sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig. Für Elternfahrten von Kindern mit unzumutbarem Schulweg in Gebieten, in denen kein Schulbus fährt, wird in Zukunft eine höhere Kilometerentschädigung ausgerichtet, wenn mehrere Kinder mitgenommen werden. Damit soll die Koordination unter den betroffenen Eltern honoriert werden.

Im kommenden Schuljahr wird ein zusätzlicher Schulbus im Gebiet der Schule Wynigen-Seeberg eingesetzt. Der Gemeinderat Seeberg hat die Auftragserteilung an die TGL AG für die Durchführung von Fahrten mit Kindergartenkindern aus dem Gemeindegebiet von Seeberg ab 1. August 2018 beschlossen. Die betroffenen Eltern werden darüber von der Gemeinde Seeberg noch direkt informiert.

-Mitteilung der Gemeinde Wynigen (vas)

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