Der Regierungsstatthalter von Thun entscheidet sich gegen die Aufhebung von oberirdischen Parkplätzen in der Innenstadt und die gegen die Güterumschlagszeiten in der neuen Fussgängerzone.
Tiefgarage. (Symbolbild)
Tiefgarage. (Symbolbild) - Nau.ch
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Der Regierungsstatthalter von Thun hat in den beiden hängigen Be- schwerdeverfahren gegen die Aufhebung von oberirdischen Park- plätzen in der Thuner Innenstadt und gegen die Güterumschlagszei- ten in der neuen Fussgängerzone entschieden. Dieser Entscheid wirft mehr Fragen auf, als er Antworten liefert.

In seiner heutigen Medienmitteilung umreisst der Regierungsstatthalter von Thun seine Beschwerdeentscheide bezüglich der Fussgängerzone. Demnach sind die beiden letzten hängigen Beschwerden von Innenstadtgenossenschaft Thun (IGT) und Thuner KMU gegen die Parkplatzaufhebung in der Innenstadt abgewiesen. Die Aufhebung sei rechtens. Er stützt damit eine Verfügung der Stadt Thun vom Februar 2018.

Überraschend für die Stadt

Auf die Beschwerde der VCS Regionalgruppe Thun-Oberland tritt der Regierungsstatthalter nicht ein. Er bestätigt damit die Haltung der Stadt Thun, dass die Regionalgruppe des VCS Thun-Oberland zur Be- schwerde nicht legitimiert ist.

Für die Stadt überraschend hat der Regierungsstatthalter die Be- schwerde des VCS stattdessen als aufsichtsrechtliche Anzeige entge- gengenommen. Der Regierungsstatthalter stützt dabei die Haltung des VCS, der Güterumschlag in der neuen Fussgängerzone sei auf den Vor- mittag zu beschränken. Weiter will er den Veloverkehr und die Veloab- stellplätze aus der Fussgängerzone verbannen, ohne dass ein solches Begehren überhaupt gestellt wurde. Die Stadt konnte sich dazu vorgängig nicht äussern. Zumindest diese Massnahme dürfte kaum im Sinne der Beschwerdeführerin VCS Regionalgruppe Thun-Oberland sein.

Dem Volksentscheid ist Rechnung zu tragen

Der Gemeinderat wird sich mit den entsprechenden Verfügungen und Empfehlungen des Regierungsstatthalters befassen, sobald sie bei der Stadt eingegangen sind. Die Stadtregierung ist weiterhin gewillt, im Konsens erarbeitete verkehrspolitische Lösungen umzusetzen und abgeschlossene Vereinbarungen einzuhalten. Dabei gilt es, den weitgehenden Gestaltungsspielraum auf Gemeindeebene auszuschöpfen. Den Volksentscheiden zum Innenstadtverkehr und der speziellen Topographie der Innenstadt als Halbinsel zwischen zwei Flussläufen der Aare ist dabei Rechnung zu tragen.

Der Entscheid des Regierungsstatthalters ist nicht rechtskräftig. Der Gemeinderat wird nach sorgfältiger Analyse über das weitere Vorgehen entscheiden. Allfällige Anpassungen des Verkehrsregimes in der Fussgängerzone wird der Gemeinderat nicht einleiten, solange die aktuellen Verfügungen des Regierungsstatthalters nicht rechtskräftig sind.

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