Der Gemeinderat informiert über die jüngsten Entscheidungen, Geschehnisse und Anlässe innerhalb der Gemeinde.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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Sofortiger Rücktritt von Gemeinderat Peter Stucki

Gemeinderat Peter Stucki hat seinen sofortigen Rücktritt als Mitglied des Gemeinderates Signau mitgeteilt. Er begründet seinen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen. Der Gemeinderat bedauert den Rücktritt von Peter Stucki ausserordentlich, hat aber für die Beweggründe vollstes Verständnis und wünscht ihm gute Besserung und viel Kraft.

Peter Stucki wurde letzten Herbst auf der Liste 3 „SP, Sozialdemokratische Partei Signau–Schüpbach“ gewählt. Auf dieser Liste hat es keine Ersatzleute. Gestützt auf Artikel 43 des Reglements über die Urnenwahlen und –abstimmungen haben die Unterzeichnenden der Wahlliste die Möglichkeit, einen neuen Wahlvorschlag einzureichen. Der Gemeinderat wird die Kandidatin oder den Kandidat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklären. Macht die SP von diesem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch, wird der Gemeinderat einen öffentlichen Wahlgang anordnen.

Entwicklung Vorranggebiete Arbeiten (Gewerbezonen)

Die Ortsplanung Signau wurde 2012 vom Kanton genehmigt und in Kraft gesetzt. Grundsätzlich soll eine genehmigte Ortsplanung eine Planbeständigkeit von ca. zehn Jahren aufweisen. Dadurch wird der Gemeinde und den Grundeigentümern eine gewisse Planungssicherheit gewährleistet. Auch wenn die Arbeiten für die ordentliche Ortsplanungsrevision erst ab dem Jahr 2020 starten dürften, stehen Fragen der Siedlungsentwicklung ständig auf der Traktandenliste des Gemeinderates. Bereits 2014 hat der Gemeinderat den Siedlungsrichtplan genehmigt.

Aktuell bearbeitet der Gemeinderat zwei Anliegen von Gewerbebetrieben, nämlich die Vergrösserung der Lagerfläche der WK-Paletten AG und den Bau einer temporären Lager-/Montagehalle der Röthlisberger AG. Einzonungen von Arbeitszonen setzen gemäss Art. 30a Abs. 2 der revidierten eidgenössischen Raumplanungsverordnung neu eine Arbeitszonenbewirtschaftung voraus. Damit soll die Nutzung der Arbeitszonen im Sinn der haushälterischen und zweckmässigen Bodennutzung aus einer übergeordneten, regionalen Sicht laufend optimiert werden. Ziel ist, vorhandene Arbeitszonen besser zu nutzen, bevor neue Arbeitszonen eingezont werden.

Das Gewerbe sollte dort angesiedelt werden, wo es bereits Betriebe hat. Die Planungen müssen aber in Einklang mit der regionalen und kantonalen Planung stehen. Es braucht den Einbezug in das regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) Emmental. Der Siedlungsrichtplan 2014 im Bereich Arbeiten dient zwar noch als Grundlage. Die Planung muss aber überarbeitet werden. Der Gemeinderat hat das Büro georegio ag, Burgdorf, mit dem Erarbeiten der notwendigen Grundlagen und Nachweise beauftragt.

Neue Strassenbeleuchtung mit LED-Lampen am Sängeliweg

Geplant ist, in diesem Jahr einen Kredit für die Umstellung aller Strassenlampen auf die LED Technologie zum Entscheid vorzulegen. Das notwendige Konzept liegt im Entwurf vor. Im Zuge der Wegsanierung wurde der Sängeliweg in Signau bereits mit LED-Lampen ausgestattet. Die 6 Lampen bilden das Referenzobjekt, wie die Beleuchtung für die meisten Strassen künftig aussehen wird. Für die Dorfstrasse in Signau ist eine angepasste Beleuchtung vorgesehen. Die Bevölkerung wird gebeten, die LED-Beleuchtung am Sängeliweg zu besichtigen um sich vor Ort ein Bild der künftigen Strassenbeleuchtung zu machen.

Ferien(s)pass Zusammenarbeitsvereinbarung mit Langnau

Der Ferien(s)pass bietet seit Jahren spannende und attraktive Angebote für Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 16 Jahren während den Herbstferien an. Seit letzten Herbst haben die beteiligten Gemeinden die organisatorischen und rechtlichen Fragen diskutiert. Der Gemeinderat hat den Zusammenarbeitsvertrag mit Langnau genehmigt. Damit erhält der Ferien(s)pass im Oberen Emmental verbindliche Strukturen. Wer Angebote wie Workshops, Besichtigungen, Kurse usw. für Kinder über den Ferien(s)pass anbieten will, darf sich bei der Gemeindeverwaltung Signau oder bei der Geschäftsstelle in Langnau melden (Tel. 034 409 31 41).

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