Der Kanton genehmigte die Zonenplanänderung, den Überbauungsplan und den Teilstrassenplan für das Areal Kopp im Neuseeland.
Areal Kopp im Neuseeland
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Bereits im Jahr 2015 versuchte der Gemeinderat, mit verschiedenen Erlassen zu ermöglichen, dass das Industrieareal des ehemaligen Textilveredelungsbetriebs Kopp AG in Wohnraum umgenutzt werden kann. Aufgrund von Einsprachen brach der Gemeinderat das Verfahren aber ab und nahm am 7.Februar 2018 einen zweiten Anlauf. Dann erliess er den Teilzonenplan, Teilstrassenplan und den Überbauungsplan Neuseeland Areal Kopp. In den besonderen Vorschriften des Überbauungsplans legte der Gemeinderat Richtungspunkte fest, damit der Seezugang gewährleistet und wie das bestehende Kerngebäude der Kopp AG erhalten werden kann.

Nachdem die Einsprache gegen die neuen Pläne bereinigt war und das fakultative Referendum unbenutzt verstrich, genehmigten die kantonalen Amtsstellen die Erlasse. Somit ist der Weg frei, damit das ganze Fabrikareal neu gestaltet werden kann.

-Mitteilung der Gemeinde Rorschacherberg (vas)

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