

Casemanagement bei der Krankenkasse

Seit der Revision der Krankenversicherungsgesetzgebung im Jahr 2012 sind die Gemeinden verpflichtet, ein sogenanntes Case Management für Personen mit Prämienausständen bei der Krankenkasse zu betreiben. Dabei werden Personen infolge nicht bezahlter Prämien oder Leistungsabrechnungen mit einem Leistungsaufschub belastet. Sie haben dadurch nur noch Anspruch auf medizinische Notfallbehandlungen. Den Gemeinden obliegt die gesetzliche Aufgabe, über das Case Management darauf hinzuwirken,dass möglichst wenige Personen mit einem Leistungsaufschub belegt sind sowie ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Unter gegebenen Umständen übernehmen die Gemeinden Krankenkassenschulden durch die Gewährung von rückzahlungspflichtigen Darlehen. Ablauf, Vorgehen und Finanzierungsformen sind dabei weitestgehend den Gemeinden überlassen. Nach einigen Jahren Praxiserfahrung und einer Zwischenbilanz legt der Stadtrat fest, im Case Management eine Strategieanpassung zu einer sogenannten aktiven Fallbewirtschaftung vorzunehmen. Dies umfasst einerseits interne, organisatorische Optimierungsmassnahmen und andererseits veränderte Finanzierungsformen von offenen Krankenkassenforderungen. Säumige Prämienzahler sollen ausserdem künftig noch enger begleitet und stärker in die Pflicht genommen werden.