Vom 11. bis 29. März 2019 findet die öffentliche Auflage der Fahrpläne für die Jahre 2020 und 2021 statt. Änderungswünsche können bis am 29. März 2019 bei der Wohngemeinde eingereicht werden.
Bahnhofsuhr. (Symbolbild)
Bahnhofsuhr. (Symbolbild) - Nau.ch
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Mit den 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn wurde das Angebot im ZVV in den letzten fünf Jahren sowohl auf der Schiene als auch auf der Strasse stark aus- und umgebaut. Die Fahrpläne der kommenden zwei Jahre sollen in erster Linie die Änderungen der letzten Fahrplanwechsel festigen und so sicherstellen, dass die Fahrgäste weiterhin pünktlich und zuverlässig im ZVV reisen.

Öffentliche Auflage

Die öffentliche Auflage der geplanten Angebotsänderungen findet vom 11. bis 29. März 2019 statt. Änderungswünsche können Sie schriftlich bis zum 29. März 201 ausschliesslich bei Ihrer Wohngemeinde (nicht beim ZVV) einreichen.

Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise zur öffentlichen Auflage:

- Es sind nur die Fahrpläne derjenigen Linien dargestellt, für die Änderungen geplant sind (z.B. im Linienverlauf, bei den Betriebszeiten, Zusatzkurse etc.) sowie ganz neue Linien. Die Fahrpläne von Linien, die unverändert bestehen bleiben, sind nicht enthalten.

- Massnahmen, die erst im zweiten Fahrplanjahr umgesetzt werden, haben in den Texten den Vermerk ab Dezember 2020.

- Die öffentliche Auflage zeigt den Planungsstand vom 4.2.2019.

- Die Massnahmen auf interkantonalen Linien (Bahn und Bus) stehen unter dem Vorbehalt der Einigung bei der Finanzierung durch die beteiligten Kantone und den ZVV.

- Die Massnahmen, die Infrastrukturausbauten oder -anpassungen benötigen, stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur.

- Die Züge des Fernverkehrs und der Regionalverkehr innerhalb der Nachbarkantone sind nicht Bestandteil des ZVV-Fahrplanverfahrens. Für diese Züge gilt das nationale Fahrplanverfahren auf www.fahrplanentwurf.ch ab 29. Mai 2019.

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