Der Bundesrat erachtet es als erforderlich, geologische Daten und Informationen besser verfügbar zu machen sowie koordiniert zusammenzuführen.
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Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone

Eine raumplanerische Koordination der verschiedenen Nutzungen und Nutzungsabsichten im Untergrund bedingt ausreichende Kenntnisse über die geologischen Verhältnisse im Untergrund und die dort bereits bestehenden Nutzungen. Dies hält der Bericht «Geologische Daten zum Untergrund» fest, mit dem der Bundesrat das Postulat Vogler (16.4108) erfüllt und den er an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 verabschiedet hat. In die Erarbeitung des Berichts hat der Bund Kantone und weitere betroffene Kreise einbezogen.

Die Zuständigkeit für den Untergrund und die Raumplanung liegt grundsätzlich bei den Kantonen. Um die Datenlage als Grundlage für die Raumplanung im Untergrund substanziell zu verbessern, können die Kantone ihre gesetzlichen Bestimmungen anpassen. Andererseits verfügt der Bund bei der Raumplanung und der Geoinformation über Rahmengesetzgebungskompetenzen, ist selber im Untergrund aktiv und erhebt entsprechende Daten. Als wichtigste Massnahme schlägt der Bundesrat vor, eine Anpassung des Bundesgesetzes über Geoinformation vorzubereiten, die regelt, wie geologische Daten für die Raumplanung gewonnen und zusammengeführt werden sollen. Damit soll erreicht werden, dass schweizweit einheitliche Standards festgelegt werden, um geologische Daten und Informationen zu erfassen. Auch sollen so rechtliche Hürden für den Austausch dieser Daten – soweit sie der Erstellung von raumplanerischen Grundlagen dienen – beseitigt werden.

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