Der Mindestgrenzschutz für Zucker wurde auf sieben Franken pro 100 Kilogramm festgelegt.
Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent.
Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent. (Symbolbild) - Der Bundesrat

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 angesichts der tiefen Zuckerpreise eine vorübergehende Erhöhung der Zuckerstützung beschlossen. Der Mindestgrenzschutz für Zucker wurde auf sieben Franken pro 100 Kilogramm festgelegt. Der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben steigt um 300 Franken auf 2100 Franken pro Hektare. Die Verordnungsänderungen treten auf Anfang 2019 in Kraft.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Bundesrat