

Bezirksschulstandort muss aufgehoben werden

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Der Standort Fahrwangen muss aufgehoben werden. Zusätzlich hat der Regierungsrat auch die neuen Schulkreise festgelegt. Die Bezirksschüler/-innen der Gemeinden Boniswil, Dürrenäsch, Egliswil und Hallwil sind der Bezirksschule Seon und jene der Gemeinden Bettwil, Fahrwangen, Leutwil, Meisterschwanden und Sarmenstorf der Bezirksschule Seengen zuzuteilen. Diese Zuteilung erfolgte aufgrund der für die nächsten Jahre prognostizierten Schülerzahlen und den vom Kanton bewilligten Abteilungen, sechs in Seon und neun in Seengen. Dies ergibt für Seon zwei und für Seengen drei Jahrgangsklassen an der Bezirksschule. Die Oberstufenklassen der Real- und Sekundarschule sind von dieser Änderung und den neuen Schulkreisen nicht betroffen.
Schulleitungen und Schulpflegen der drei Standorte setzen diesen Auftrag unter der bereits bestehenden Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen den Bezirksschulen und den heute vorliegenden Schülerzahlen möglichst optimal um. Neben den prognostizierten Schülerzahlen als elementare Planungsgrundlage sind Schulleitungen und Schulpflegen auch gegenüber den Lehrpersonen verpflichtet, eine möglichst sozialverträgliche Lösung vorzulegen. Dies vor allem mit dem Ziel, gute Voraussetzungen für die vom Standortentscheid am stärksten betroffenen Lehrpersonen der Bezirksschule Fahrwangen zu erarbeiten. Mit der aktuell vorliegenden Umsetzungsplanung kann vielen betroffenen Lehrpersonen eine Perspektive für die berufliche Zukunft aufgezeigt und damit die nötige Sicherheit gegeben werden.
Die gestaffelte Umsetzung beginnt aus oben erwähnten Gründen mit dem geltenden Regionalabkommen und aufgrund der aktuellen Schülerzahlen der jetzigen 6. Klassen bereits im Schuljahr 2019/20.
Mit der gestaffelten Umsetzung werden die beiden sich überlagernden gesetzlichen Vorgaben (Vereinbarung zur Zusammenarbeit und Reduzierung von drei auf zwei Bezirksschulstandorte) vollumfänglich erfüllt. Die Schulleitungen und Schulpflegen der drei Standorte haben die Behördenvertreter der von den Änderungen betroffenen Gemeinden am 24. Oktober 2018 zu einem gemeinsamen Informationsabend eingeladen und freuen sich auch in Zukunft auf eine gute Zusammenarbeit.