Mit einem neuen Gesetzt wurde die Grundlage für einen elektronische Publikationsveröffentlichung geschaffen.

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Mit dem neuen Gemeindegesetz, welches per 1. Januar 2018 in Kraft trat, wurde die Grundlage geschaffen die Publikationen elektronisch zu veröffentlichen. Für die damit verbundenen Rechtswirkungen, insbesondere die Fristauslösung, ist in diesem Fall die elektronische Fassung massgebend. Mit der Festlegung der Gemeindewebseite als amtliches Publikationsorgan können jährliche Kosten von Fr. 15‘000 bis Fr. 20‘000 eingespart werden. Davon sind die Inserate in der Bäri-Post nicht tangiert. Mit der elektronischen Publikation ist gewährleistet, dass die Einwohnerinnen und Einwohner die Informationen der Gemeinde jederzeit schnell, bequem und zu jeder Tageszeit abrufen können. Mit der Anmeldung des Newsletters werden Interessierte zudem laufend über neue Publikationen informiert. Personen, welche den Newsletter bereits abonniert haben, erhalten die amtlichen Publikationen automatisch. Auf Wunsch können sie unter „MyServices“ auf der Gemeindewebseite abbestellt werden.

Die amtlichen Publikationen, die aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht werden müssen, werden weiterhin im Amtsblatt erscheinen und künftig zusätzlich auf der Gemeindewebseite publiziert. Zudem werden die amtlichen Bestattungsanzeigen weiterhin im Zürcher Oberländer veröffentlicht.

Für Einwohnerinnen und Einwohner ohne Internetzugang werden die amtlichen Publikationen (ausser Bestattungsanzeigen) im Aushang des Schaukastens beim Gemeindehaus veröffentlicht. Ferner hat der Gemeinderat: • Einen Kredit über Fr. 57‘000 (exkl. MwSt) für die Erneuerung der Wasserleitung Kemptnerstrasse bewilligt.

-Mitteilung der Gemeinde Bäretswil

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