

Aufhebung der PET-Sammelstelle

Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
- Schreiben auch Sie einen Beitrag!
Den Aufhebungsentscheid begründet der Gemeinderat wie folgt: Am 9. Januar 2006 hatte der Gemeinderat beschlossen, beim VOLG-Parkplatz eine PET-Sammelstelle einzurichten. Dies, weil es im VOLG-Laden nicht möglich war, PET abzugeben. Die Landi Freiamt Genossenschaft (Betreiberin des VOLG-Ladens) beteiligte sich an den jährlichen Kosten der Sammelstelle. Mit der Renovation des VOLG-Ladens anfangs März 2018 richtete die Landi Freiamt Genossenschaft eine eigene PET-Sammelstelle im Verkaufsladen ein. Die von ihnen verkauften Gebinde können demzufolge nun im Laden abgegeben werden. Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass es nicht Sache der Gemeinde ist, eine PET-Sammelstelle zu betreiben.
Das Sammeln von PET-Getränkeflaschen ist aufgrund der vorgezogenen Recyclinggebühr gesetzliche Pflicht der Verkaufsstellen (VGV, Art. 7, Abs. 1). Die bis anhin praktizierte Lösung war aufgrund der fehlenden Möglichkeiten einer Sammelstelle im VOLG-Laden zu Stande gekommen. Da diese PET-Rücknahme nun aber gewährleistet ist, kann die kommunale Sammelstelle aufgehoben werden. Von unüberwachten Sammelstellen ohne Personal vor Ort rät PET-Recycling Schweiz ab. Erfahrungsgemäss ist der Fremdstoffanteil bei unüberwachten Sammelstellen sehr hoch und fordert eine aufwändige Nachsortierung, die nicht kostendeckend ist.
-Mitteilung der Gemeinde Oberlunkhofen (vas)