

Angepasste Vorlage für Betreuungsgutscheine

Der Stadtrat hält an der Einführung von Betreuungsgutscheinen fest und präsentiert eine leicht angepasste Vorlage zuhanden des Grossen Gemeinderats. Der Stadtrat ist dabei auf einige Anregungen des Grossen Gemeinderats eingegangen.
Ein gutes Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung ist eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie ein wertvoller Standortvorteil für eine Gemeinde. Zudem sind Gemeinden verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung anzubieten.
In der Stadt Adliswil gibt es neun private Kindertagesstätten, das städtische Kinderhaus Werd sowie den Tageselternverein. Bis anhin wurden nur Unterstützungen für das Kinderhaus Werd sowie den Tageselternverein entrichtet, dies in Form von subventionierten Plätzen. Dafür wurden jährlich 450‘000 Franken budgetiert. In Zukunft sollen auch Familien, die sich für eine private Kindertagesstätte entscheiden, Unterstützung beantragen können. Der Stadtrat möchte dafür Betreuungsgutscheine einführen. Damit können Erziehungsberechtigte einen Betreuungsplatz ihrer Wahl innerhalb der Stadt Adliswil suchen und dafür Subventionen in Abhängigkeit zu ihrer wirtschaftlichen Situation beantragen. Für den Systemwechsel rechnet der Stadtrat längerfristig mit jährlich wiederkehrenden Kosten von maximal 1,13 Mio. Franken, wobei darin die bisherigen Subventionen von 450‘000 Franken enthalten sind. Die Einführung des neuen Systems ist für August 2020 geplant.
Angepasste neue Vorlage
Im November 2018 hat der Grosse Gemeinderat bereits einen Antrag des Stadtrats für die Einführung von Betreuungsgutscheinen behandelt, der aufgrund inhaltlicher Differenzen an der Ausgabenbremse scheiterte. Im Grundsatz war das Projekt jedoch nicht bestritten. Der Stadtrat hat daraufhin angekündigt, eine neue Vorlage zu präsentieren, welche die in der Ratsdiskussion genannten Punkte aufnimmt. Beispielsweise unterliegt die überarbeitete Vorlage neu dem fakultativen Referendum. Der vorherige Antrag sah ein obligatorisches Referendum vor, welches gesetzlich zwar möglich, jedoch nicht notwendig ist. Ausserdem wird das Modell der Betreuungsgutscheine neu für eine Laufzeit von 10 Jahren eingeführt und muss dann neu beantragt werden – vorher war keine zeitliche Begrenzung geplant. Die maximale Kostenobergrenze von 1,13 Mio. Franken pro Jahr wird neu im Gemeindeerlass explizit festgelegt. Dies war in der ersten Vorlage mit der Bewilligung des Kredites vorgesehen.
Bewährtes System
Der Stadtrat ist überzeugt, mit diesen Anpassungen eine attraktive und für Adliswil gewinnbringende Vorlage für die Einführung von Betreuungsgutscheinen zu präsentieren.
Das Modell der Betreuungsgutscheine hat sich in zahlreichen Gemeinden und Städten bewährt. Auch umliegende Gemeinden haben sie bereits eingeführt.