Die Stadträte von Aarau und Baden sowie der Gemeinderat Wettingen sind überein gekommen, nicht fristgerecht abgeholte Fundgegenstände zukünftig auf den Flohmärkten in den drei Gemeinden zu verkaufen.
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Die Stadträte von Aarau und Baden sowie der Gemeinderat Wettingen sind überein gekommen, nicht fristgerecht abgeholte Fundgegenstände zukünftig auf den Flohmärkten in den drei Gemeinden zu verkaufen.

Die Gemeinden haben die Aufgabe, alle abgegebenen Fundgegenstände aufzubewahren. Gefundene Sachen, die einen kostspieligen Unterhalt erfordern, raschem Verderben ausgesetzt sind oder schon länger als ein Jahr aufbewahrt wurden, dürfen mit Genehmigung der zuständigen Behörde nach vorgängiger Ankündigung öffentlich veräussert werden.

Die drei Gemeinden Aarau, Baden und Wettingen haben im gemeinsamen Austausch ihre Regelungen zu den Fundgegenständen analysiert. Es stellt sich heraus, dass alle drei Fundbüros mit denselben Herausforderungen betreffend Lagerung nicht abgeholter Fundgegenstände konfrontiert sind.

Nun sind die drei Gemeinden überein gekommen, die nicht fristgerecht abgeholten Fundgegenstände jeweils auf den Flohmärkten in Aarau, Baden und Wettingen zu verkaufen. Der Erlös wird dem jeweiligen Fundbüro für die Umtriebe gut geschrieben.

Die Fundbüros aller drei Gemeinden sind auf deren Websites ersichtlich. 

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