Die Objektüberwachung soll zur Verhinderung und Ahnung von Sachbeschädigungen und Diebstählen dienen.
schulweg 1,3 kilometer
Schulweg. (Symbolbild) - Nau.ch
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Gestützt auf § 37 lit. f, des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz), hat der Gemeinderat Dottikon am 18. Februar 2019 die Videoüberwachung des Velounterstandes beim Schulhaus Risi beschlossen. Die Objektüberwachung dient der Verhinderung und Ahnung von Sachbeschädigungen und Diebstählen.

Die Videoüberwachung betrifft ausschliesslich den Bereich des Velounterstandes an der Ammerswilerstrasse 2. Die Überwachung erfolgt 24 Stunden, sieben Tage in der Woche. Das überwachte Rayon wird mit Hinweistafeln versehen. Mit der Durchführung der Überwachung und Speicherung der Daten sind der Schulleiter, der Leiter Bau und Planung sowie der Gemeindeschreiber beauftragt.

Bei Feststellung einer Widerhandlung werden die Aufzeichnungen durch die berechtigten Personen gesichtet. Die Videoaufzeichnungen werden im Rahmen einer Anzeigenstellung der Polizeibehörde weitergegeben. Liegt keine Widerhandlung vor, werden die Aufnahmen nach drei Tagen automatisch gelöscht und überschrieben.

Das Reglement zur «Videoüberwachung beim Velounterstand Schulhaus Risi» sowie die Bewilligung der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz, vom 25.02.2019, liegen vom 14. März bis zum 15. April 2019, zur Einsichtnahme, während der ordentlichen Öffnungszeiten, am Schalter der Gemeindekanzlei Dottikon öffentlich auf.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates Dottikon kann innert 30 Tagen, von der Publikation im Generalanzeiger gerechnet, beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Diese ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizulegen und genau zu bezeichnen.

 

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