

Verwaltungsgericht weist Beschwerde gegen räumliches Leitbild ab

Das Verwaltungsgericht hat mit Entscheid vom 9. Januar 2019 die Beschwerde von Andreas Bühlmann gegen das räumliche Leitbild der Stadt Solothurn abgewiesen. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden.
Mit Genugtuung hat das Stadtpräsidium zur Kenntnis genommen, dass nach dem Regierungsrat nun auch das Verwaltungsgericht die Abstimmungs- und Aufsichtsbeschwerde gegen das räumliche Leitbild, das Teil der Ortsplanungsrevision ist, abgewiesen hat. Das Verwaltungsgericht wurde tätig, nachdem das Bundesgericht diesem den Fall zur Beurteilung überwiesen hat.
Der Beschwerdeführer kann gegen diesen Entscheid innert 30 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten einreichen.