

Vernehmlassungsverfahren und Informationsveranstaltung

Totalrevision der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Bachenbülach (Einheitsgemeinde). Entwurf der Gemeindeordnung 2022.
Die Stimmberechtigten von Bachenbülach beauftragten den Gemeinderat und die Primarschulpflege an der Urnenabstimmung vom 27. September 2017 mit der Ausarbeitung einer neuen Gemeindeordnung für eine Einheitsgemeinde.
Gemeinderat und Primarschulpflege verabschiedeten mit Beschlüssen vom 28. August 2018 den Entwurf des neuen Erlasses in die nicht obligatorische Vernehmlassung bei den Stimmberechtigten, den weiteren Behörden und den Ortsparteien.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert vom 1. März bis 30. April 2019. Während dieser Zeit können Änderungsvorschläge oder Begehren eingereicht werden. Stellungnahmen sind bis am 30. April 2019 schriftlich an den Gemeinderat Bachenbülach, Schulhausstrasse 1, 8184 Bachenbülach, zu richten.
Die Vernehmlassungsunterlagen können ab 1. März 2019 von der Homepage der Gemeinde heruntergeladen oder bei der Einwohnerkontrolle bezogen werden.
Informationsveranstaltung
Gemeinderat und Primarschulpflege laden die interessierten Stimmberechtigten, Behördenmitglieder und Ortsparteien zu einer Informationsveranstaltung über die neue Gemeindeordnung wie folgt ein:
Montag, 4. März 2019, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle Bachenbülach
Am Anlass werden der Entwurf der neuen Gemeindeordnung (Erläuterung von Struktur und Gliederung; Kommentierung der wesentlichen Änderungen und Neuerungen vorgestellt und Fragen aus dem Publikum beantwortet.