Für das Dorffest Dänikon werden temporäre Verkehrsanordnungen erlassen.
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Im Zusammenhang mit der Durchführung des Dorffestes in Dänikon ergeht nachfolgende Verkehrsanordnung:

Die Hauptstrasse / Zürcherstrasse (Staatsstrasse S-1), ist zwischen der Verzweigung Baumgartenstrasse / Alte Landstrasse in Dänikon und der Verzweigung Otelfingerstrasse / Oetwilerstrasse in Hüttikon für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Die grossräumige Umleitung ist via Dällikon-Buchs-Otelfingen-Hüttikon signalisiert. Für die Anlieger ist die Umleitung via Alte Landstrasse, Unterdorfstrasse, Feldstrasse und Otelfingerstrasse signalisiert.

Im Dorfzentrum Dänikon sind Teilstücke diverser Gemeindestrassen gesperrt.

Es gilt ein generelles Parkverbot für die Alte Landstrasse, Unterdorfstrasse, Feldstrasse und Otelfingerstrasse.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese vorübergehende Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat Dänikon, Oberdorfstrasse 1, 8114 Dänikon, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

-Mitteilung der Gemeinde Dänikon

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