

Totalrevision Gemeindeordnung

Gestützt auf das neue Gemeindegesetz, das seit 1. Januar 2018 in Kraft ist, müssen alle Gemeinden ihre Gemeindeordnungen bis spätestens Ende 2021 revidieren. Das neue Gemeindegesetz bietet den Gemeinden neue Spielräume zur Ausgestaltung ihrer Strukturen und Organisation. Um den heutigen Herausforderungen zeitgemäss begegnen zu können, sollen diese neuen Möglichkeiten optimal genutzt werden. Den diesbezüglichen Gestaltungsspielraum hat der Gemeinderat bereits 2017 in zwei Workshops ausgelotet.
Der vom Gemeinderat erarbeitete Entwurf der Totalrevision der Gemeindeordnung wurde allen involvierten Gremien und Schlüsselpersonen (Ortsparteien, Behörden, Werke Wangen-Brüttisellen, Friedensrichterin und Abteilungsleitungen) zur Stellungnahme unterbreitet. Ziel dieser Vernehmlassung war eine Meinungsbildung und breite Abstützung in der Bevölkerung.
Ausser von der FDP sind keine Stellungnahmen eingegangen. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass die neue Gemeindeordnung auf eine breite Zustimmung stösst. Auch aus der Stellungnahme der FDP kann entnommen werden, dass die Stossrichtung grundsätzlich stimmt.
Aus Sicht des Gemeinderats haben sich aus dem Vernehmlassungsverfahren keine neuen Aspekte ergeben, die eine Änderung der Vorlage notwendig erscheinen liessen. Das Vernehmlassungsverfahren kann somit abgeschlossen und der Entwurf der revidierten Gemeindeordnung dem kantonalen Gemeindeamt zur Vorprüfung eingereicht werden.