Die Gemeinde Meisterschwanden informiert am 28. Januar 2019 zur Steuererklärung 2018.
Grundbesitz Vordemwald
Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay
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Ab Februar 2019 wird den Steuerpflichtigen die Steuererklärung zum Ausfüllen zugestellt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die gesamte Steuererklärung eingescannt wird. Bitte beachten Sie, dass Sie Belegkopien und keine Originale einreichen (Ausnahme: Beleg über Lotteriegewinne und Lohnausweis). Eingereichte Belegkopien werden aus Verfahrensgründen nicht retourniert. Eingereichte Originale werden nach dem Scanning vernichtet.

Fristerstreckung

Die Steuererklärung natürlicher Personen ist bis zum 31. März 2019 und juristischer Personen bis zum 30. Juni 2019 einzureichen.

Sie können auch eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung auch übers Internet beantragen. Zur Identifikation und Sicherheit benötigen Sie dazu Ihren individuellen „Code“. Dieser ist auf Seite 1 des Steuererklärungsbogens aufgedruckt.

Neu: Mahngebühren

Bei Nichtabgabe der Steuererklärung werden ab diesem Jahr im Kanton Aargau neu folgende Gebühren erhoben:

Erste Mahnung: CHF 35

Zweite Mahnung: CHF 50

Haben Sie Fragen? Die Abteilung Steuern gibt Ihnen gerne Auskunft. Im Internet finden Sie weitere nützliche Informationen wie Merkblätter, Lohnausweisformular usw.

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