Information und Mitwirkung startet am 01.04.2019
Konferenztisch (Symbolbild)
Konferenztisch (Symbolbild) - Keystone
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Vom 01.04.2019 bis 03.05.2019 findet im Gemeindehaus Näfels die Mitwirkungsauflage zur Revision der Nutzungsplanung statt. Die Planungsunterlagen (Baureglement, Zonenpläne sowie der Planungs- und Mitwirkungsbericht nach Art. 47 RPV inkl. Anhänge) liegen vom 01.04.2019 bis 03.05.2019 im Gemeindehaus Näfels während den ordentlichen Öffnungszeiten auf. Das Gemeindehaus hat zusätzlich jeweils montags, mittwochs und freitags von 18.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. Ebenso an folgenden Samstagen: 06.04.2019, 13.04.2019, 20.04.2019 und 27.04.2019. Während den Öffnungszeiten stehen Fachpersonen für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Die Unterlagen stehen während dieser Zeit auch im Internet unter www.glarus-nord.ch zur Verfügung. Aus logistischen Gründen muss auf eine Mitwirkungsauflage in den einzelnen Ortschaften verzichtet werden. Für Gruppen können Besprechungstermine vereinbart werden.

Gemäss Art. 7 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) informieren die Behörden die betroffene Bevölkerung über die Ziele, den Ablauf und die Ergebnisse von Planungen gemäss diesem Gesetz. Die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit nach Art. 25 RBG findet nach der Verarbeitung der Ergebnisse aus dem Mitwirkungsverfahren und der parallel dazu laufenden kantonalen Vorprüfung statt. Dies ist in Glarus Nord nach heutigem Zeitprogramm im Herbst 2019 vorgesehen.

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