

Pressemitteilung 21.11.2018 / Gemeinde Hellikon

Eidgenössische und Kantonale Volksabstimmung vom 25.11.2018
Am Sonntag, 25. November 2018 finden folgende eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen statt:
Eidgenössisch:
Volksinitiative “Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)“
Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“
Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten
Kantonal:
Aargauische Volksinitiative “JA! Für euse Wald“
Verfassung des Kantons Aargau (Ständeratswahlrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer)
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 25. November 2018, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO
Rechtskraftbescheinigung Fahrverbote Wabrig / Stockenrain
In Zusammenhang mit dem Schutzzonenreglement für die Quellwasserfassungen Felsen und Moosmatt wurden an der Gemeinderatssitzung vom 18.6.2018 diverse Fahrverbote im Gemeindegebiet Wabrig / Stockenrain angeordnet. Die Fahrverbotsschilder (2.14) werden dabei mit einer Zusatztafel versehen. Somit sind land- und forstwirtschaftlicher Verkehr, sowie Zubringerdienst zu den Parzellen auf dem Wabrig / Gemeindegebiet Hellikon, vom Fahrverbot ausgenommen. Die eingegangenen Einsprachen gegen die Verkehrsbeschränkungen wurden zwischenzeitlich durch den Gemeinderat behandelt. Da die Gemeinderatsbeschlüsse unangefochten in Rechtskraft erwachsen und somit vollstreckbar sind, werden die Signale 2.14 inklusive Zusatztafeln per sofort rechtskräftig.
GEMEINDEKANZLEI HELLIKON
Severin Isler, Gemeindeschreiber