Die gemeinde Eschenbach informiert über den Nachtrag zum Energiegesetz, das Massnahmenkonzept für Naturgefahren und das trockene Wetter im Kanton St. Gallen.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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Nachtrag zum Energiegesetz

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Entwurf des VI. Nachtrags zum Energiegesetz.

Der Kanton St. Gallen hat sein Energiegesetz weiterentwickelt. Damit entsprechen die verbindlichen Standards für Neubauten und energetische Erneuerungen wieder dem Stand der Technik. Der Wärmebedarf der Gebäude konnte dank des technischen Fortschritts gesenkt werden. Trotzdem sind Gebäude im Kanton St. Gallen immer noch für einen Drittel des CO2-Ausstosses verantwortlich. Im Mai 2017 hat das Volk das revidierte eidgenössische Energiegesetz angenommen. Das Gesetz verlangt eine weitere Verminderung des Energieverbrauchs. Das kantonale Energiegesetz wird mit dem VI. Nachtrag auf den Stand der Technik ausgerichtet.

Der Nachtrag hat zum Ziel, den Energiebedarf für Heizen, Warmwasser, Lüftung und Klima möglichst gering zu halten. Die neuen Bestimmungen bewirken bei Neubauten gegenüber heute eine zusätzliche Dämmwirkung von rund 15 Prozent. Der Anteil erneuerbarer Energien soll erhöht werden und neue Gebäude sollen selbst Strom erzeugen.

Die Energiestadt Eschenbach fördert aufgrund der Beratung durch die Energieagentur St. Gallen Holzheizungen. Holzheizungen weisen zwar den Nachteil von Feinstaub auf. Insgesamt ist aber Holz als nachwachsender Rohstoff für die Wärmeerzeugung im Vergleich zu fossilen Energien vorteilhaft.

Massnahmenkonzept Naturgefahren

Die Firma Brunner + Partner AG, Eschenbach, wurde damit beauftragt, ein Gesamtkonzept für Massnahmen und Planung in Bezug auf Naturgefahren zu erarbeiten und beurteilte das Gemeindegebiet in Bezug auf die möglichen Naturgefahren. Dabei wurden Themen wie Hochwasser, Rutschungen, Steinschlag und auch weitere Gefahren analysiert. Diese Analyse erfolgte auf der Basis der vorhandenen Naturgefahrenkarten.

Ausführlich werden im Bericht die entsprechenden Massnahmenkonzepte für die einzelnen Gemeindeteile festgehalten und in einer übersichtlichen Matrix dargestellt. Es werden die entsprechenden Massnahmen aufgezeigt, die bei Bauvorhaben berücksichtigt werden müssen. Ebenso zeigt der Bericht auf, wo allenfalls auf Neueinzonungen aufgrund der Gefahrenanalyse verzichtet werden sollte. Die Beurteilungen gehen aus den Massnahmenkonzepten hervor. Insgesamt ist der Bericht sehr umfangreich und detailliert beschrieben.

Der Gemeinderat genehmigte den Planungsbericht Massnahmenkonzept Naturgefahren vorbehältlich kleinerer Anpassungen und liess den Bericht dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Genehmigung zukommen. Das Massnahmenkonzept und der Planungsbericht liefern wertvolle Grundlagen und Erkenntnisse für den Schutz vor Naturgefahren.

Trockenes Wetter

Das Fürstentum Liechtenstein und der Kanton Graubünden haben kürzlich ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe verhängt. Der Kanton St.Gallen beobachtet die Situation ebenfalls und wird bei regionenbedingten Verboten entsprechend informieren.

Die Gefahrensituation ist im Kanton St.Gallen erneut sehr unterschiedlich. Derzeit leiden vor allem die Wälder im Rheintal und im Linth-Gebiet unter der Trockenheit. Der Kantonale Führungsstab bittet die Bevölkerung deshalb bereits heute, in diesen Regionen auf das Entfachen von Feuern im Wald zu verzichten sowie die nötigen Vorsichtsmassnahmen einzuhalten. Aktuelle Informationen unter www.sg.ch › Bauen, Raum & Umwelt › Wasser › Trockenheit.

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