Die Stadt Chur veröffentlicht am 10. Januar 2019 aktuelle Informationen.
Grundbesitz Vordemwald
Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay
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Steuererklärung 2018: Zuständigkeit

Die Steuererklärungen für alle Bündner Gemeinden werden bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht.

Einreichung Steuererklärungen

Steuerverwaltung des Kantons Graubünden

Verarbeitungszentrum 1/KO

Steinbruchstrasse 18

7001 Chur

Fristerstreckungsgesuche sind wie folgt einzureichen:

schriftlich:

Steuerverwaltung des Kantons Graubünden

Fristgesuche/KO

Steinbruchstrasse 18

7001 Chur

Provisorische Kantons- und Direkte Bundessteuern 2018

Informationen zum Versand und zur Erhebung der provisorischen Kantons- und Direkten Bundessteuerrechnungen 2018

Der Versand der provisorischen Kantons- und Direkten Bundessteuerrechnungen 2018 erfolgt ab 21. Januar 2019.

Die Rechnungen wurden aufgrund der Vorjahresfaktoren erstellt. Provisorische Kantons- und Direkte Bundessteuerrechnungen mit einem Betrag unter Fr. 300.-- werden nicht versandt. Die definitiven Rechnungen erfolgen im Verlauf des Jahres nach Veranlagung der Steuererklärung 2018.

Für allfällige Fragen steht Ihnen die Abteilung Finanzen und Steuern der Stadt Chur gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage (Rubrik: Politik & Verwaltung - Steuern & Finanzen) und bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden.

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