

Neues aus den Gemeindeversammlungen

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Gestützt auf § 26, Abs. 2 Gemeindegesetz und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die folgenden, anlässlich der Ortsbürger- und der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2018 gefassten Beschlüsse, veröffentlicht:
Ortsbürgergemeinde – Anzahl Stimmberechtigte: 203, Teilnehmer 24 Beschlussquorum: 41, gefasste Beschlüsse:
1. Genehmigung Protokoll vom 24. November 2017
2. Genehmigung Jahresrechnung 2017
Einwohnergemeinde – Anzahl Stimmberechtigte: 582, Teilnehmer: 45, Beschlussquorum: 116, gefasste Beschlüsse:
1. Genehmigung Protokoll vom 24. November 2017
2. Genehmigung Jahresrechnung 2017
3. Genehmigung Anpassung Bestattungs- und Friedhofreglement
4. Genehmigung Einbürgerungen
5. Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 40'000.00, inkl. MwSt, für den Ausbau der Wasserleitung in den Gehrenweg
Sämtliche Beschlüsse beider Versammlungen sind positiv gefasst worden und unterliegen dem fakultativen Referendum – ausgenommen genehmigte Einbürgerungen der Einwohnergemeindeversammlung, welche nicht dem fakultativen Referendum unterliegen. Zur Einreichung eines Referendums kann unentgeltlich bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann jeweils von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 20. Juli 2018 (30 Tage nach Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan Mittwoch, 20. Juni 2018). Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes eingereicht werden.
-Mitteilung der Gemeinde Schupfart (mis)