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Neue Vorgaben zur Erreichbarkeit von Poststellen und Agenturen
Der Bundesrat befürwortet am 30. November 2018 eine Teilrevision der Postverordnung.

Der Bundesrat verbessert die Erreichbarkeit von Poststellen und Agenturen sowie Barzahlungsdienstleistungen. Er hat am 30. November 2018 eine entsprechende Teilrevision der Postverordnung gut geheissen. Die Änderungen nehmen die Empfehlungen der von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung auf. Die neuen Vorgaben treten per 1. Januar 2019 in Kraft.
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