

Neue hindernisfreie Bushaltestellen an der Schützengasse

Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes1 verlangt, dass bis 2023 alle Bushaltestellen behindertengerecht zugänglich sind. Damit der öffentliche Verkehr hindernisfrei ist, bedarf es einerseits geeigneter Fahrzeuge und anderseits müssen die Haltestellen entsprechend ausgebaut sein. Massgebend für den hindernisfreien Ein- und Ausstieg bei Bushaltestellen sind die Höhe der Haltekante, deren Erreichbarkeit und die Grösse der Manövrierfläche im Wartebereich.
Um Synergien zu nutzen, setzt die Stadt Biel die genannte gesetzliche Verpflichtung, wenn immer möglich in Kombination mit anderen Bauvorhaben der Strasseninfrastruktur um. So beispielsweise diesen Sommer in der Schützengasse: Über weite Strecken wurde dort der Deckbelag erneuert. Zudem konnte mit der Neumarkierung eines verbreiterten Gehwegs die Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger erhöht werden. Diese Projekte waren der Anlass, auch die Bushaltestellen in der Schützengasse zu überprüfen.
Die Direktion Bau, Energie und Umwelt der Stadt Biel hat nun in Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben Biel die ersten Haltestellen hindernisfrei umgestaltet. Dafür wurde mit einem externen Berater der bisher verwendete sogenannte Sonderbordstein als Randabschluss optimiert, damit die Busse noch genauer an die Haltestelle anfahren können. Das Niveau der Busperrons wird durch den Sonderbordstein erhöht. Damit ist für Menschen mit beschränkter Mobilität, aber auch für Personen mit Kinderwagen ein niveaugleiches Ein- und Aussteigen in die Busse gewährleistet.
Die Bushaltestellen Sonnhalde und Ried an der Schützengasse wurden während den Sommermonaten entsprechend umgebaut und sind seit Anfang Oktober in Betrieb. Dank des optimierten Bordsteins können die Buslenkenden die neuen Haltestellen so nah anfahren, dass alle Fahrgäste selbstständig, sicher und rasch ein- bzw. aussteigen können. Dies und der entfallende Rampeneinsatz verbessert die Pünktlichkeit der Busse.
1 Art. 22 Behindertengleichstellungsgesetz, (BehiG, SR 151.3, Bundesgesetz vom 13.12.2002)
Umbau Haltestellt «Katholische Kirche» Aufgrund von Einsprachen musste die Neugestaltung der heute sehr nah beieinanderliegenden Bushaltestellen «Katholische Kirche» und «Steiner-Schule» aufschoben werden. Nach Klärung der Einsprachen werden die beiden Haltestellen nun zum Fahrplanwechsel ab 9. Dezember 2018 zusammengelegt, um sie am neuen Standort hindernisfrei zu gestalten. Der behindertengerechte Ausbau dieser künftig in beiden Fahrtrichtungen «Katholische Kirche» benannten Haltestelle ist für den Sommer 2019 geplant.