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Neue gentechnische Verfahren: Bundesrat prüft Anpassung der rechtlichen Regelung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die neusten Entwicklungen in der Biotechnologie behandelt, welche Änderungen des Genoms anstreben.

Dabei hat er die Zielsetzung vorgegeben: Im Gentechnikrecht sollen die Risiken für Menschen, Tiere und Umwelt nach Kategorien eingestuft werden.
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