

Nachrichten aus der Gemeinde

Gestaltungsplan Kirchwise - Öffentliche Auflage
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kan- tonalen Vorprüfung liegen die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich auf.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen noch bis am 5. März 2019 auf der Gemeindeverwaltung Siglistorf auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizulegen.
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 19/21
1. Wahlgang vom 19. Mai 2019
René Landolt hat seine Demission als Mitglied der Schul- pflege aus beruflichen Gründen eingereicht, welche vom Kant. Gemeindeamt genehmigt wurde.
Wahlvorschläge sind gemäss 29a GPR und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VPGR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis 5. April 2019, 12.00 Uhr), einzureichen.
Das erforderliche Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Kommt eine stille Wahl (§ 30a GPR) nicht zustande, findet der erste Wahlgang am 19. Mai 2019 statt.
Verwaltungsbericht 2018
An der ersten Sitzung im neuen Jahr vom 7. Januar 2019 genehmigte der Gemeinderat den Verwaltungsbericht 2018. Dieser Bericht umfasst die Gebiete Allgemeines / Protokoll / Archivwesen / Personalwesen / Einwohner- und Fremdenkontrolle / Sozialdienst / EDV / Gemeindekanzlei Bauverwaltung / Finanzabteilung / Externe fachliche Mitarbeit. Der Gemeinderat dankte dem Personal für den ausgezeichneten, geleisteten Einsatz.
Papiersammlung
Am 9. März 2019 findet die nächste Papiersammlung statt, wir bitten Sie folgende Punkte zu beachten:
► Papier und Karton konsequent trennen
► Papier und Karton werden nur noch gut gebündelt und verschnürt entgegengenommen, ansonsten wird es stehen gelassen
► Papier und Karton können auch am Samstag ab 8.00 Uhr direkt zu den Mulden (Gemeindehaus) gebracht werden
► Plastik oder anderes Material gehören nicht zur Papier- und Kartonsammlung
► Bitte Papier und Karton frühestens am Vorabend (Freitag) bereitstellen (Nässe und Feuchtigkeit machen Bündel schwerer und erwirtschaften deshalb weniger Ertrag)
Informationen zur Steuererklärung 2018
Die Steuererklärungen 2018 wurden per Post bereits verschickt. Die Abgabefristen für die Steuerpflichtigen bleiben unverändert, 31. März 2019 für unselbstständig Erwerbende bzw. 30. Juni 2019 für selbstständig Erwerbende. Das Programm EasyTax 2018 steht als Download im Internet unter www.ag.ch/steuern zur Verfügung. Elektronisch übermittelte Steuererklärungen müssen nicht ausgedruckt und eingereicht werden. Bitte nur das Quittungsblatt einreichen. Verwenden Sie bei Ihren einzureichenden Unterlagen keine Bostitch- oder Büroklammern, da sämtliche Akten eingescannt werden. Wir bitten Sie, Ihre Belege nur noch in Kopien einzureichen, da alles elektronisch bearbeitet wird. Nach dem erfolgreichen Einscannen werden die Akten in einem gesicherten und überwachten Prozess vernichtet.
Fristerstreckung übers Internet
Über die Internetseite www.ag.ch/steuern können Sie Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung beantragen. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche «Code» benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt. Sie können auch über das Kontaktformular Ihrer jeweiligen Gemeinde eine Fristerstreckung beantragen.
Mahngebühren für zu spät eingereichte Steuererklä- rungen
Im Veranlagungsverfahren der natürlichen Personen werden erstmals für die Steuerperiode 2018, welche im Kalenderjahr 2019 einzureichen sind, Gebühren erhoben. Bei Fristerstreckung zur Einreichung der Steuerklärung werden keine Gebühren erhoben. Es werden folgende Gebühren erhoben bei zu spät eingereichten Steuererklärungen:
• Erste Mahnung Steuererklärung, Fr. 35.00
• Zweite Mahnung Steuererklärung, Fr. 50.00
Wir bitten Sie daher frühzeitig Ihr Fristerstreckungsgesuch einzureichen.
Für Jugendliche: Info über Steuern
Unter www.steuern-easy.ch finden Sie eine Homepage mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinschauen lohnt sich!
Anpassung provisorische Steuerrechnungen
Die anfangs Jahr zugestellte provisorische Steuerrechnung basiert auf den letzten bekannten Einkommens-und Vermögensfaktoren. Die provisorische Rechnung wird jeweils bei Abgabe der Steuererklärung überprüft und aufgrund der deklarierten Angaben angepasst. Wesentliche Veränderungen des Einkommens oder des Vermögens während des laufenden Jahres können nur durch Meldung der Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Bitte verwenden Sie für Meldungen dieser Art das Hilfsblatt, welches Sie bei der Abteilung Steuern erhalten.