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Wahlurne (Symbolbild)
Wahlurne (Symbolbild) - dpa
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Einladung mit Traktandenliste zur Gemeindeversammlung vom 4. April 2019

Die Stimmberechtigten werden an die Gemeindeversammlung vom 4. April 2019, um 20:00 Uhr ins Anna Stüssi Haus eingeladen.

Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Dänikon werden zur Gemeinde­versammlung wie folgt eingeladen:

Datum: Donnerstag, 4. April 2019                        

Zeit: 20:00 Uhr

Ort: Anna Stüssi Haus

Die folgenden Geschäfte werden behandelt:

1. Totalrevision der Kommunalen Richtpläne Siedlung und Landschaft sowie Verkehr der Gemeinde Dänikon

2. Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes

Aktenauflage

Die Akten und Anträge liegen in Anlehnung an § 18 Gemeindegesetz während den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung vier Wochen vor der Versammlung zur Einsicht auf.

Anfragen

Anfragen von allgemeinem Interesse nach § 17 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat bis spätestens 10 Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich und unter­zeichnet einzureichen.

Beleuchtender Bericht abonnieren

Der Beleuchtende Bericht zur Gemeindeversammlung wird zwei Wochen vor der Versammlung am Schalter der Gemeinde­verwaltung und im Internet unter www.daenikon.ch/gv den stimmberechtigten Personen zur Verfügung gestellt. Stimmberechtigte, die sich in das Abonnementsregister einge­tragen haben oder eintragen werden, erhalten den Beleuchtenden Bericht gratis an die Postadresse zugestellt. Anmeldungen werden über die Webseite im Onlineschalter unter Kanzlei oder schriftlich entgegengenommen.

 Rekursmöglichkeiten

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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