Kantonsparlament möchte Steuerdetektive einsetzen

Der Vorstoss stammte von der Sozialdemokratischen Fraktion. Sie verwies auf die Eidgenössische Steuerverwaltung, die mit Erfolg an die 20 Steuerdetektive auf vermutete schwere Steuerwiderhandlungen und Steuerbetrugsfälle ansetzt. Pro Jahr habe die Eidgenossenschaft dank der Detektive rund 72 Mio. Franken Nachsteuern und Bussen eintreiben können.
Auch der Kanton Bern sei es «dem ehrlichen Grossteil der Bevölkerung» schuldig, Steuerhinterziehung konsequent zu ahnden. Könnte der Kanton auch nur annähernd das ihm zustehende Steuergeld eintreiben, wären Sparpakete im Umfang der vergangenen Jahre nicht nötig und eine Steuersenkung für alle möglich, versuchte die SP-Juso-PSA-Fraktion die bürgerliche Ratsmehrheit für den Vorstoss zu gewinnen.
Nicht ganz einfach
Der Regierungsrat winkte bereits in seiner schriftlichen Antwort auf den Vorstoss ab. Den Kantonen sei der Einsatz von Steuerdetektiven nicht gestattet. Dazu wären strafprozessuale Zwangsmittel nötig, wie sie bisher nur der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verfügung stünden.
Wollte man den Kantonen diese Kompetenzen erteilen, bedingte dies eine Änderung des Steuerstrafrechts des Bundes. Der National- und der Ständerat hatten im Dezember 2017 jedoch einem Verzicht auf eine Revision des Steuerstrafrechts zugestimmt.
Die Kantonsregierung brachte weiter vor, dass in Zukunft der automatische Informationsaustausch zu Verbesserungen bei den Steuerveranlagungen führen werde.
Sie sei überzeugt, dass es aufgrund der internationalen Bestrebungen für Steuersünder immer schwieriger werde, unentdeckt zu bleiben, gab Finanzdirektorin Beatrice Simon (BDP) ihrer Hoffnung Ausdruck.
Simon verwies auf das Bankgeheimnis für Ausländer, das innert kürzester Zeit de facto abgeschafft worden sei. Ein solcher Informationsaustausch in der Schweiz zwischen Steuerämtern und Banken hielt Simon für wesentlich effizienter als Steuerdetektive. Sie schliesse nicht aus, dass dies in naher Zukunft in der Schweiz Tatsache werden könnte.
Unverbindlicher Prüfungsauftrag
Die Sozialdemokraten wandelten ihre Motion in ein unverbindliches Postulat, also einen Prüfungsauftrag. Diesem konnte eine knappe Mehrheit des Parlaments gegen den Willen der Regierung zustimmen.
Der Grosse Rat überwies das Postulat mit 74 zu 70 Stimmen bei zwei Enthaltungen.