Schüpfheim: Nachrichten der Gemeinde
Uferstreifen zwischen dem "Haus an der Emme“ (Garage im Vordergrund) und dem Werkhof im Hintergrund. 
Uferstreifen zwischen dem "Haus an der Emme“ (Garage im Vordergrund) und dem Werkhof im Hintergrund.  - Gemeinde Schüpfheim
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Nach der regierungsrätlichen Genehmigung der totalrevidierten Nutzungsplanung mit einer Einschränkung beim Gewässerraum konnte diesbezüglich eine Einigung erzielt werden. An der Gemeindeversammlung in Schüpfheim vom 29. November wird ein negatives Budget 2019 vorgelegt.

Das neue Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Schüpfheim sowie die dazugehörigen Zonenpläne wurden am 3. Juli 2018 durch den Regierungsrat genehmigt und sind in der Zwischenzeit rechtskräftig. Mit Regierungsratsentscheid (RRE) vom 16. Oktober ist nun zusätzlich der angefochtene Teilzonenplan Gewässerraum genehmigt worden, allerdings unter teilweiser Gutheissung der Verwaltungsbeschwerde von WWF Luzern und WWF Schweiz.

Bei acht Grundstücken entlang der Kleinen Emme hat der Kanton entschieden, dass sie nicht als «dicht überbaut» eingestuft werden können und somit keine Reduktion des Gewässerraums zulässig ist. Die Prüfung habe ergeben, dass die festgelegten Gewässerräume auf diesen Parzellen auf die reguläre Breite von 61 Meter erweitert werden müssten. Von diesem Entscheid sind das Schwimmbad, der Uferstreifen Marktplatz bis Werkhof, das Restaurant Landbrücke sowie das Kieswerk Gilli im Chlusbode betroffen. Der Gewässerraum entlang der als «dicht überbaut» anerkannten Gebiete konnte etwas verringert werden, da der Hochwasserschutz gewährleistet ist. 

Sowohl die Gemeinde als auch der WWF werden auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Kantonsgericht verzichten. Die vom Entscheid des Regierungsrats betroffenen Grundeigentümer erhielten die Gelegenheit, selbständig eine Beschwerde einzureichen. 

Negatives Budget 2019

Die Gemeindeversammlung vom 29. November befindet erstmals über das Budget nach neuer Rechnungslegung HRM2. Zur Beschlussfassung liegen das Budget 2019 für die Erfolgsrechnung (Globalbudget) und die Investitionsrechnung (Investitionsausgaben) sowie die Leistungsaufträge und der Steuerfuss vor. Der Aufgaben- und Finanzplan 2019-2022 wird zur Kenntnisnahme unterbreitet. 

In der Erfolgsrechnung resultiert ein Aufwandüberschuss von 280‘053.20 Franken (Budget 2018: Aufwandüberschuss von rund 173‘600 Franken) bei einem Gesamtumsatz von knapp 30 Millionen Franken. Der budgetierte Verlust wird dem Eigenkapital belastet. Die Berechnungen basieren auf einem im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Steuerfuss von 2.30 Einheiten.

Die Investitionsrechnung sieht Ausgaben von 4‘221‘450 Franken vor. Darin enthalten sind Restzahlungen für laufende Projekte (Umbau und Erweiterung Dorfschulhaus, Erweiterung Feuerwehrmagazin, Kauf Tanklöschfahrzeug) und Kosten für anstehende Vorhaben (Sanierung Entlebucherhaus, Beschaffung von Laptops für die Schule, Sanierung Gemeindehaus, Kunstrasen Moosmättili, Sanierung Schwändistrasse, Sanierung Kugelfänge). Die budgetierten Einnahmen belaufen sich auf 1‘628‘000 Franken, was zu einer Nettoinvestitionszunahme von 2‘593‘450 Franken führt. 

Ende Oktober hat der Gemeinderat das Budget den Ortsparteien im Rahmen der jährlichen Gesprächsrunde vorgestellt. Der Austausch wurde beidseits geschätzt.

Einbürgerungsgesuch

Das Einbürgerungsgesuch von Tobias und Verena Gutheinz-Girstmair mit den Kindern Noah, Laurin und Leni, österreichische Staatsangehörige, Roormüli 40, wird gemäss Art. 10 der Verordnung über die Bürgerrechtskommission der Gemeinde Schüpfheim (BRKV) vor der Behandlung in der Bürgerrechtskommission öffentlich bekannt gemacht. Den Stimmberechtigten von Schüpfheim steht das Recht zu, sich während einer Frist von 30 Tagen zu den Gesuchen zu äussern und begründete Bedenken gegen eine Einbürgerung anzumelden. Die Eingabefrist läuft vom 17. November bis 17. Dezember 2018. Allfällige Eingaben sind schriftlich und unter Namensangabe an die Bürgerrechtskommission Schüpfheim zu richten. Die Eingaben werden vertraulich behandelt. Anonyme Stellungnahmen an die Kommission können nicht berücksichtigt werden.

Drehscheibe 65plus

Seit dem 1. Januar dieses Jahres läuft die einjährige Pilotphase des Projekts «Drehscheibe 65plus Region Entlebuch». Diese zentrale Anlaufstelle ist ein niederschwelliges Angebot der acht Entlebucher Gemeinden und Wolhusen für alle Fragen, die Seniorinnen und Senioren sowie ihre Angehörigen beschäftigen. Sie vermittelt kostenlos alle regionalen Dienstleistungen, ob freiwillige oder professionelle. Dazu gehören Sozialberatung, finanzielle Unterstützung, unentgeltliche Rechtsauskunft, Steuererklärungsdienst, Demenzberatung, Vereine, Aktivitäten usw. 

Am gleichen Standort bietet die Pro Senectute seit diesem Jahr Seniorenberatungen an. Gesprächstermine bei Pro Senectute vermittelt ebenfalls das «Drehscheibe»-Telefon.

Pro Infirmis neu in Schüpfheim

Pro Infirmis unterstützt Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen bei der Lebensgestaltung und der Teilhabe an wichtigen Lebensbereichen wie Wohnen, Arbeit und Freizeit. Neu hat Pro Infirmis auch eine Aussen-Beratungsstelle im Entlebuch.

Sonntagsverkauf bewilligt

Die Gemeinde hat den Detaillisten den Sonntagsverkauf in der Weihnachtszeit wie folgt bewilligt: Sonntag, 23. Dezember 2018, von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Diese Regelung gilt für alle Verkaufsgeschäfte in Schüpfheim.

Anmeldung für Altersrenten

Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter von 65 (Männer) resp. 64 Jahren (Frauen) erreicht haben. Personen, die im Jahr 2019 pensioniert werden, müssen ihre Anmeldung für die Altersrente drei bis vier Monate vor dem Eintritt ins Rentenalter bei der AHV-Zweigstelle einreichen. Dasselbe gilt auch bei einem Rentenaufschub. Ein Rentenvorbezug ist innerhalb derselben Frist vor der Frühpensionierung anzumelden.

LZ-Weihnachtsaktion gestartet

Die Luzerner Zeitung sammelt wie in früheren Jahren Geld für die Unterstützung von Menschen in Notlagen. Hilfsbedürftige können ihre Gesuche um finanzielle Unterstützung nur über die Sozialämter der Gemeinden oder über soziale Institutionen einreichen. Anlaufstellen in der Gemeinde Schüpfheim sind das Sozialamt sowie das Sozial-BeratungsZentrum SoBZ Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil.

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